Apothekenstreik

Kammer: Keine Geldstrafe für Apothekerin Carolin Bauer, 27.09.2012 13:29 Uhr

Berlin - 

Eine Apothekerin aus Offenbach muss keine Geldstrafe wegen der angeblichen Schließung ihres Betriebs am Streiktag vor zwei Wochen befürchten. Die Landesapothekerkammer Hessen wird das Bußgeld in Höhe von 500 Euro nicht verhängen. „Der Verdacht hat sich nicht bestätigt“, sagt Geschäftsführer Ulrich Laut. Das Verfahren werde eingestellt.

 

Der Hinweis kam vom stellvertretenden Vorsitzenden des hessischen Apothekerverbandes, Dr. Hans Rudolf Diefenbach. Er hatte der Kammer mitgeteilt, dass die Kollegin ihre Apotheke geschlossen hatte. An diesem Tag hatten tausende Kollegen im Südwesten im Kampf um ein höheres Honorar ihren Betrieb erheblich eingeschränkt.

Diefenbachs Apotheke liegt gegenüber der Markt-Apotheke von Yen-Nhi Feinen-Nguyen. Die Apothekerin hatte den Vorwurf bestritten und bei der Kammer Widerspruch eingelegt. Sie hatte nach eigenen Angaben aus Protest lediglich das Licht ausgeschaltet und ein Plakat mit der Aufschrift „Wir streiken“ in das Schaufenster gehängt.

Die Kammer ist Laut zufolge dem Hinweis von Diefenbach nachgegangen. Eine Justiziarin habe in der Offizin von Feinen-Nguyen angerufen, jedoch niemanden erreicht. Daraufhin sei das Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Es passiere öfter, dass Apotheken schlössen, ohne es der Behörde mitzuteilen, so Laut.

„Es ist plausibel dargelegt, dass die Apotheke offen hatte“, sagt Laut. Als Beweis habe die Apothekerin den Kassenabschluss mit den Umsätzen des Tages mitgeschickt.