Die rechtlichen Voraussetzungen für die Impfungen in Apotheken sind gegeben und einige Teams können es gar nicht erwarten, endlich loszulegen. Doch die Landesapothekerkammern erweisen sich häufig als Bremsklotz, wie zum Beispiel eine Apothekerin aus Niedersachsen berichtet.
Die Apothekerin hatte alles für die nötige Selbstauskunft vorbereitet und dann bei der Kammer angerufen. Doch die Geschäftsstelle konnte noch keine Angaben machen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und in welchen Räumlichkeiten die Apotheker:innen impfen dürfen.
Dabei sollte das aus Sicht der Apotheke eigentlich kein Problem sein: Im Ort wird das Kurhaus schon seit Monaten als Impfzentrum benutzt und sogar von der Apotheke beliefert. Das Angebot könnte hier ausgeweitet werden, wenn die Apotheke mit einsteigen würde. Gleich mehrere Approbierte haben bereits die Schulung für die Grippeschutzimpfung absolviert und könnten sofort loslegen, allerdings nur Personen ab 18 impfen.
Darauf immerhin weist die Kammer in ihrem dreiseitigen Infofax hin, das gestern an die Apotheken verschickt wurde. Die Kammer verweist zudem auf die eigenen Schulungen: Zwölf Fortbildungsstunden à 45 Minuten müssen abgeleistet werden. Die Praxisseminare starten allerdings erst am 23. Januar. Die impfenden Apotheker:innen müssen zudem selbst gegen Masern geimpft sein, eine Hepatitis-Impfung muss zumindest angeboten werden.
Immerhin wird die Nutzung externer Räumlichkeiten – anders als in Sachsen – von der Kammer Niedersachsen nicht kategorisch ausgeschlossen. Diese müssten sich „in angemessener Nähe“ zu den Apothekenbetriebsräumen befinden. Eine vorherige Anzeige bei der Apothekenaufsicht müsse erfolgen. Das ist in Niedersachsen ebenfalls die Apothekerkammer. Das Kurzentrum befindet sich etwa einen Kilometer von der Apotheke entfernt und vor allem: Die Apotheke hat hier bereits getestet – und dieselbe Debatte über die Räumlichkeiten schon einmal geführt.
Grundsätzlich gilt, dass sich die Apotheken das Impfen nicht von der Kammer genehmigen lassen, aber eine Selbstauskunft zur Berechtigung von dieser bestätigen lassen müssen. Eine Prüfung durch die Apothekerkammer ist nicht vorgesehen. „Voraussichtlich zum Ende der Woche“ will die Kammer ein Web-Formular für die Selbstauskunft zur Verfügung stellen.
Andere Kammern haben dies bereits online. Dass es hier offenbar zwischen den Kammern keine engere Abstimmung gibt, trägt dazu bei, dass der politische Wille weiter von der Bürokratie ausgebremst wird. Denn auch wenn seit Monaten darüber diskutiert wird, dass Apotheken in die Impfkampagne einsteigen sollen, ist die technische Infrastruktur für die Übermittlung der erfolgten Impfungen ans RKI laut der Apothekerkammer Niedersachsen noch immer nicht programmiert.
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