Pflegereform

Kabinettvorlage für Pflegegesetz APOTHEKE ADHOC, 26.03.2012 09:10 Uhr aktualisiert am 26.03.2012 09:10 Uhr

Berlin - 

Nach mehr als einem Jahr Vorbereitung will die Bundesregierung ihre Pflegereform beschließen und damit den Startschuss für eine grundlegende Neuausrichtung geben. Nötig sei ein „Orientierungswechsel, was unter Pflege zu verstehen ist“, heißt es im Entwurf für das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz. Das Kabinett will diesen Entwurf aus dem Ressort von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) am Mittwoch passieren lassen.

Der Beitrag soll dafür zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent steigen. Dies soll 2013 rund 1,14 Milliarden Euro bringen und in den Jahren darauf 1,18 und 1,22 Milliarden. Das meiste zusätzliche Geld soll in höhere Leistungen vor allem für Demenzkranke fließen. Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, die von Angehörigen zu Hause betreut werden und in keiner Pflegestufe sind, sollen statt heute 100 Euro im Monat künftig 220 Euro bekommen.

Bei besonderem Bedarf kann dieser Betrag auf 200 Euro beziehungsweise 320 Euro angehoben werden. Liegt eine Betreuung durch einen Pflegedienst vor, sollen es 325 beziehungsweise 425 Euro sein. Auch in Pflegestufe 1 und 2 soll es mehr geben. Zudem sollen Pflege-Wohngemeinschaften gefördert und die Leistungen flexibler gehandhabt werden.

Bahr lässt derzeit in einem Expertenbeirat eine grundsätzlich neue Einstufung der Menschen in die Pflegeversicherung ausarbeiten. Das Vorhaben soll aber nach bisherigen Aussagen nicht mehr in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf betont, dass die Umlagefinanzierung durch eine steuerlich geförderte, freiwillige, kapitalgedeckte Pflege-Vorsorge ergänzt werde. „Das bedarf noch einer gesetzlichen Regelung“, sagte Bahr. Wie die Förderung konkret aussehen soll, war zwischen Bahr und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zuletzt umstritten.