AMG-Novelle

Kabinettsentwurf ohne Pick up

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Pick up-Stellen für Arzneimittel in Drogeriemärkten werden offenbar doch nicht in der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) geregelt. Wie APOTHEKE ADHOC aus Koalitionskreisen erfuhr, enthält eine Vorabfassung des Kabinettsentwurfs keine entsprechende Formulierung. Zuvor hatte das Bundesjustizministerium Bedenken angemeldet.

Das Ressort von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte den Referentenentwurf rechtlich abgeklopft. Vorbehalte gab es gegen das geplante Verbot der Rezeptsammlung in Gewerbebetrieben. Dies war eine zentrale Forderung der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in den Verhandlungen mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Doch an die - mit Nachdruck ausgehandelten - Abmachungen sah sich das Ministerium anscheinend nicht gebunden: Wenn ein Rezeptsammelverbot gegen die Berufsfreiheit verstoße, dann sollten nur die anderen geplanten Regelungen in Kraft treten, drang es aus den Koalitionsgesprächen.

Die ABDA hatte auf Druck des BMG verschiedenen Vorschlägen zugestimmt. Neben dem Rezeptsammelverbot waren Vorschriften für die Lagerung und Aushändigung der Arzneimittel sowie eine Rücksendeverpflichtung und kostenlose telefonische Beratung vorgesehen. Zudem sollen die Abholstellen künftig von den Aufsichtsbehörden der Länder überwacht werden.

Das „Spiel des BMG“ wollte dem Vernehmen nach die Union aber nicht mitspielen: Das Thema wurde gänzlich aus dem Kabinettsentwurf gestrichen. Es dürfte unwahrscheinlich sein, dass Pick up-Stellen doch noch mit der AMG-Novelle geregelt werden.

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