Apothekenhonorar

Kabinett winkt 8,35 Euro durch

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Berlin -

Die Erhöhung des Apothekenhonorars um 25 Cent auf 8,35 Euro pro Packung ist beschlossene Sache. Das Bundeskabinett hat die Verordnung aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) soeben durchgewinkt. Damit kann die Anpassung wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten. Der GKV-Spitzenverband muss jetzt die neuen Festbeträge ausrechnen.

 

Die Verordnung war federführend vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) erarbeitet worden, im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Hierzu hatte das Ressort von Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) Daten des Statistischen Bundesamts herangezogen.

Mit der Anpassung komme die Bundesregierung ihrem gesetzlichen Auftrag nach, den seit 2004 unverändert geltenden Festzuschlag an die Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung anzupassen, sagte Rösler. „Hierbei sind die berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher, der Apotheken und des Großhandels zu berücksichtigen.“ Die Verordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

 

 

Laut einer gemeinsamen Mitteilung von BMWi und BMG tragen die Anpassung der Fixpauschale sowie die geplante Einführung einer Notdienstauschale dazu bei, „dass auch künftig ein funktionierendes und dichtes Netz von Apotheken der Bevölkerung in Deutschland zur Verfügung steht“.

Bitter für die Apotheken: Die umstrittene Formulierung zur Anpassung des Kassenabschlags steht noch immer in der Verordnung: Im Begründungstext heißt es wörtlich: „Die bereits durch diese Verordnung ausgeglichenen Kostensteigerungen und Rohertragsänderungen sind dabei nicht erneut zu berücksichtigen.“ Die Apotheken hatten gefordert, dass dieser Passus gestrichen wird und hatten aus der Koalition auch positive Signale erhalten.

Möglich ist, dass die Regierung noch eine Klarstellung folgen lässt, auf welcher Basis der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband den Abschlag für 2013 verhandeln sollen. Die Apotheker gehen von dem Wert von 2010 aus, also einem Abschlag von 1,75 Euro, die Kassen wollen mindestens die mit dem AMNOG für zwei Jahre festgelegte Erhöhung auf 2,05 Euro fortschreiben.

 

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