Kabinett verabschiedet Anerkennungsgesetz APOTHEKE ADHOC, 23.03.2011 12:40 Uhr
Zuwanderern, die im Ausland einen Beruf erlernt haben, sollen künftig leichter eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung in Deutschland ausüben können. Das Bundeskabinett verabschiedete heute einen Gesetzesentwurf, der die Anerkennung ausländischer Abschlüsse erleichtern und verbessern soll. Das Vorhaben umfasst auch eine Novelle der Bundesapothekerordnung: Auch Drittstaatler sollen künftig eine Approbation in Deutschland erhalten können.
Bisher ist bei einer ganzen Reihe von reglementierten Berufen - zum Beispiel bei Apothekern und Ärzten - die Zulassung an die deutsche beziehungsweise europäische Staatsangehörigkeit geknüpft. In Zukunft wird nur noch die berufliche Qualifikation ausschlaggebend sein, die der Zuwanderer mitbringt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Entscheidung, ob ein Abschluss anerkannt werden kann, innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgen muss.
Federführend für das Gesetz ist das Bundesbildungsministerium. Das Bundesgesundheitsministerium ist als zuständiges Ressort für die Gesundheitsberufe beteiligt. Der Gesetzesentwurf wird im nächsten Schritt im Bundesrat beraten und kommt anschließend in den Bundestag.