Krankenkassenbeiträge

Kabinett senkt Bemessungsgrenze

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Das Bundeskabinett hat für kommendes Jahr neue Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen festgelegt. Für die Krankenkassen soll demnach bundesweit eine leicht niedrigere Beitragsbemessungsgrenze als bisher gelten.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenkassenbeiträge sinkt bundesweit von 3750 Euro auf 3712,50 Euro Monatseinkommen. Gleichzeitig wird die Versicherungspflichtgrenze zugleich von 49.950 Euro auf 49.500 Euro zurückgenommen. Wer mehr verdient, kann sich privat versichern.

Mit der Beitragsbemessungsgrenze wird festgelegt, bis zu welchem Bruttoeinkommen Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Der Verdienst darüber ist sozialversicherungsfrei. Die Grenzen für Krankenkassen, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden alljährlich entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst.

Der Kabinettsentscheidung liegt eine Einkommensentwicklung 2009 von minus 0,39 Prozent im Westen und plus 0,84 Prozent im Osten zugrunde. Ein-Euro-Jobs sind darin nicht enthalten. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

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