Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf einer Verordnung zum Krankenkassenbeitrag beschlossen. Demnach liegt der einheitliche Beitragssatz vom 1. Januar 2009 an bei 15,5 Prozent. Mit der Entscheidung des Kabinetts sei nun die notwendige Voraussetzung für den Gesundheitsfonds geschaffen, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit.
Nach dem Entwurf beträgt der paritätisch finanzierte Kassenbeitragssatz künftig 14,6 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz 14 Prozent. Dazu kommt ein Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten, der nur von den Versicherten zu tragen ist. An der unterschiedlichen Belastung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ändert sich also nichts.
„Der Gesundheitsfonds sichert die medizinische Spitzenversorgung für gesetzlich Versicherte in Deutschland. Medizinischer Fortschritt, mehr Ältere, mehr Geld für bessere Arbeit im Krankenhaus und für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte - das kostet Geld“, sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Ein für alle Versicherten gleicher Beitragssatz sei „fair und einfach“, so Schmidt.
Der Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt hatte die Höhe des Einheitsbeitrags veranschlagt. Im kommenden Jahr sollen die Einnahmen des Gesundheitsfonds 100 Prozent der erwarteten Ausgaben decken. Die Krankenkassen bezweifeln dies und hatten einen höheren Beitragssatz gefordert. Doch Ministerin Schmidt hatte dies als „Unverschämtheit“ zurückgewiesen. Die endgültige Beschlussfassung im Bundeskabinett über die Verordnung wird am 29. Oktober erfolgen.
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