Sozialversicherung

Kabinett hebt Beitragsgrenze an

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Wer in Westdeutschland überdurchschnittlich viel verdient, wird 2012 fast 22 Euro monatlich mehr für Sozialversicherungen bezahlen müssen. Im Osten fällt der Zuschlag für Besserverdiener kaum halb so hoch aus. Dies ist die Folge eines Kabinettsbeschlusses, der die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zum kommenden Jahr an die Lohnentwicklung anpasst.

Bei der Kranken- und Pflegeversicherung ist eine in Ost und West einheitliche Anhebung der Beitragsgrenze um 112,50 Euro auf 3825 Euro im Monat vorgesehen. Bei Beitragssätzen von 15,5 Prozent (Gesundheit) und 1,95 Prozent (Pflege) errechnen sich daraus Aufschläge von bis zu knapp 20 Euro im Monat. Den Mehrbetrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Anders sieht es bei der Beitragsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung aus: Hier wird die Grenze nur im Westen um 100 auf monatlich 5600 Euro angehoben, im Osten bleibt sie dagegen bei 4800 Euro. Deswegen werden Besserverdiener in den alten Bundesländern zusammen mit ihren Arbeitgebern deutlich mehr für Sozialbeiträge bezahlen müssen. Bei einem Beitragssatz von 19,6 Prozent in der Renten- und 3 Prozent in der Arbeitslosenversicherung ergibt sich demnach für Bürger mit einem Monatseinkommen von mehr als 5500 Euro ein Beitragsplus von bis zu 22,60 Euro im Monat.

Den Angaben zufolge wird der Durchschnittsverdienst 2012 voraussichtlich bei 32.446 Euro liegen. Der Bundesrat muss der Vorlage noch formal zustimmen.

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