AMG-Novelle

Kabinett erwidert Länderkritik

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Berlin -

Die Bundesregierung hat zu den Bundesratsbeschlüssen zur AMG-Novelle Stellung bezogen: In der vom Kabinett beschlossenen Gegenäußerung erklärt die Regierung unter anderem, dass ein Verbot des Rx-Versandhandels verfassungswidrig wäre. Auch bei der behördlich angeordneten Zwangsbelieferung durch Großhändler und Pharmaunternehmen widerspricht die Regierung dem Bundesrat. Zustimmung fand ein Vorschlag der Länder zum Leitungswechsel in Filialapotheken. Das geplante Verbot von Rx-Boni steht nicht zur Diskussion.

 

Im ersten Entwurf der AMG-Novelle hatte die Regierung gefordert, dass bei einer fristgerechten Kündigung der Leitungswechsel einer Filialapotheke bereits zwei Wochen im Voraus gemeldet werden müsse. Bislang ist lediglich eine Woche vorgegeben. Wird ein Filialleiter jedoch fristlos gekündigt, muss der Wechsel nach dem Willen des Bundesrates den Behörden „unverzüglich“ gemeldet werden. Die Regierung hat der Empfehlung der Länder nun zugestimmt.

Kein Bußgeld soll es für Apotheken geben, die ohne Liefervertrag Pflegeheime versorgen. Das BMG hatte die Regelung ursprünglich sogar selbst ins Spiel gebracht. Die Bundesregierung stellte nun jedoch klar, dass man Apotheken in diesem Fall nur mit Ordnungsgeldern bestrafen könne.

 

 

Mit der AMG-Novelle will die Bundesregierung die Landesbehörden zudem ermächtigen, Großhändler und Hersteller zur Auslieferung von Arzneimitteln zu verpflichten. Die Länderkammer hatte jedoch gefordert, dass die Voraussetzungen für eine solche Anordungsbefugnis präzisiert werden müssen. Die Länder warnten vor „behördlichen Eingriffen in das eigenverantwortliche wirtschaftliche Handeln der pharmazeutischen Unternehmer und Großhändler“.

„Der Vorschlag wird abgelehnt“, lautet die Antwortet der Regierung. Ein Eingriff sei dadurch gerechtfertigt, „dass die wirtschaftliche Handlungsfreiheit […] dort ihre Grenze findet, wo eine Gefährdung der Versorgung der Bevölkerung zu befürchten ist“.

Was die Stimmrechte im Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht angeht, will die Regierung den Ländern entgegen kommen. Diese hatten vorgeschlagen, dass Vertreter der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft doppelte Stimmrechte erhalten sollen. Ursprünglich wollte die Regierung nur noch die Wissenschaftler abstimmen lassen und Herstellern und Apothekern die Stimmrechte entziehen.

Am Versandregister für Drogerien hält die Regierung fest: Einzelhändler sollen die Internetadresse ihrer Shops sowie Daten zur Identifizierung den zuständigen Behörden melden. Der Bundesrat hatte eine Streichung der Passage empfohlen, weil sie an dem Mehrwert des Registers zweifelten. Die Regierung hat darauf hingewiesen, dass mit dem Passus eine EU-Richtlinie umgesetzt werde.

 

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