Kabinett erlaubt BTM-Depots Yvette Meißner, 03.03.2011 14:14 Uhr
Hospize und ambulante Einrichtungen zur Palliativversorgung werden in Zukunft Notfalldepots für Betäubungsmittel (BTM) anlegen dürfen. Das Bundeskabinett hat gestern entsprechende Änderungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BTMVV) beschlossen. Die behandelnden Ärzte können analog zum Stationsbedarf per BTM-Anforderungsschein Vorräte zusammenstellen, aus denen sie die Medikamente zur unmittelbaren Anwendung am Patienten entnehmen dürfen.
Geliefert werden die Arzneimittel durch eine Apotheke, die den Notfallvorrat mindestens halbjährlich überprüft. Zu- und Abgänge sind lückenlos zu dokumentieren. Bei der ABDA hatte man die Änderung im Vorfeld als Schritt in Richtung Selbstdispensation kritisch gesehen.
Der Deutschen Hospiz Stiftung gehen die Änderungen dagegen nicht weit genug. Zwar profitierten die Schwerstkranken in Hospizen von der neuen Regelung. Die Schmerzbekämpfung in Pflegeheimen bleibe aber weiterhin mangelhaft. Die rund 300.000 palliativen Schmerzpatienten in Heimen müssten auch in Zukunft Schmerzmittel über eine Apotheke beziehen.
Die Stiftung hat jetzt einen eigenen Vorschlag vorgelegt: Dieses sieht neben Notfallvorräten für Pflegeheime auch Regelungen für ambulante Palliativteams vor. Sie sollen ihren Patienten aus einem Depot einen Notfallvorrat aushändigen dürfen, der die Schmerzen für wenigstens 24 Stunden lindert.
Mit der BTMVV-Änderung sollen künftig auch nicht aufgebrauchte Schmerzmittel verstorbener Patienten weiter verwendet werden dürfen. Zudem soll die Zulassung Cannabis-haltiger Arzneimittel für die Schmerzbehandlung ermöglicht werden. Dafür ist eine Umstufung von Cannabis in den Anlagen der Verordnung vorgesehen.
Der Entwurf geht nun den normalen Weg des Gesetzgebungsverfahrens und muss noch Bundesrat und Bundestag passieren.