Kabinett beschließt Rx-Rabattverbot Benjamin Rohrer, 15.02.2012 11:06 Uhr
Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgelegte AMG-Novelle beschlossen. Aus Apothekersicht ist insbesondere das geplante Rabattverbot für ausländische Versandapotheken eine Neuerung. Die Novelle sieht zudem vor, dass die Landesbehörden Großhändler und Hersteller im Notfall zu Lieferungen verpflichten können. Weitere wichtige Themen wie Pick-up, der Kassenabschlag oder die Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln könnten in den kommenden Monaten noch durch Änderungsanträge hinzugefügt werden.
Mit der AMG-Novelle will die Regierung in erster Linie EU-Vorschriften zur Verbesserung der Pharmakovigilanz umsetzen und durch weitere Regelungen verhindern, dass gefälschte Arzneimittel in die deutsche Lieferkette gelangen: Zum Schutz vor Fälschungen werden mit der AMG-Novelle die Anforderungen an Hersteller, Importeure und Großhändler konkretisiert. Für bestimmte Arzneimittel sind außerdem Sicherheitsmerkmale auf der Packung vorgesehen, um die Echtheit des Medikamentes jederzeit überprüfen zu können.
Auch das Heilmittelwerbegesetz wird geändert: Im Bereich der Pharmawerbung werden diverse Anpassungen an europäische Rechtsprechungen durchgeführt. Zwar bleibt Werbung für Rx-Medikamente weiter generell verboten. Für OTC-Präparate gegen Schlaflosigkeit und zur Beeinflussung der Stimmungslage soll die Werbung beim Endverbraucher aber beispielsweise freigegeben werden.
Der Gesetzentwurf bedarf einer Zustimmung aus Bundestag und Bundesrat. Die erste Lesung im Bundestag ist für Ende April vorgesehen. Die Unionsfraktion hatte bereits angekündigt, noch mehrere Punkte in die AMG-Novelle einbringen zu wollen: In Ihrem Positionspapier forderten CDU/CSU unter anderem, dass das im Koalitionsvertrag festgehaltene Pick-up-Verbot realisiert wird. Planmäßiges Inkrafttreten des Gesetzes ist Juli 2012.