Arzneimittelausgaben

Kabinett beschließt Röslers Sparpaket Alexander Müller, 28.04.2010 12:32 Uhr

Berlin - 

Das Kabinett hat heute die von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) vorgelegten Eckpunkte zum Arzneimittel-Sparpaket beschlossen. „Das Paket ist ein Dreiklang von kurzfristig wirksamen Maßnahmen, Deregulierung und strukturellen, langfristig wirksamen Veränderungen“, so Rösler. Die Regierung hat das Ende März vorgestellte Eckpunktepapier im Wortlaut übernommen.

Kurzfristig wird zum 1. August der Herstellerabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag um 10 Prozentpunkte auf 16 Prozent erhöht, Generika sind ausgenommen. Gleichzeitig gilt ein Preisstopp rückwirkend zum 1. August 2009. Beide Maßnahmen sind bis Ende 2013 begrenzt.

Obwohl ebenfalls noch unter den kurzfristigen Maßnahmen geführt, wird es in diesem Jahr noch keine Umstellung der Großhandelsvergütung geben. Diese ist aber geplant - und soll zu Lasten der Apotheke gehen. Wörtlich heißt es im Kabinettsbeschluss wie schon im Papier des BMG: „Der Großhandel erhält eine leistungsgerechte Vergütung. Der Großhandelszuschlag wird auf einen preisunabhängigen Fixzuschlag und einen prozentualen Zuschlag umgestellt. Dabei werden Funktionsrabatte an Apotheken berücksichtigt.“

Positiv für die Apotheken ist, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung Pick-up-Stellen verbieten will: „Für die flächendeckende und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch Apotheken soll der Missbrauch des Versandhandels durch sogenannte Pick-up-Stellen unterbunden werden.“

Wie ebenfalls bereits im März angekündigt, sollen Hersteller und Krankenkassen die Preise für Arzneimittel künftig direkt verhandeln. „Wir sind es den Versicherten schuldig, dass Beitragsmittel effektiver eingesetzt werden. Wer Innovationen will, muss dafür sorgen, dass diese auch bezahlbar sind“, so Rösler. Bei der Zulassung neuer Arzneimittel sollen die Hersteller frühzeitig Daten an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) liefern. Arzneimittel, die bei der Kosten-Nutzen-Bewertung keinen Zusatznutzen nachweisen können, sollen direkt in das Festbetragssystem überführt werden.

Bei den Rabattverträgen soll eine Mehrkostenregelung eingeführt werden. Versicherte können demnach gegen Aufzahlung das gewünschte Präparat statt des Rabattarzneimittels erhalten.

Die mit der AMG-Novelle geänderten Regeln zur Zytostatikaversorgung sollen dahingehend überprüft werden, „ob die angestrebten Verbesserungen zur wirtschaftlichen Versorgung tatsächlich erreicht wurden“, heißt es im Papier.