Infektionsschutz

Kabinett beschließt Hygienegesetz dpa/APOTHEKE ADHOC, 16.03.2011 14:21 Uhr

Berlin - 

Angesichts von bis zu 15.000 Toten im Jahr durch Klinikinfektionen hat die Bundesregierung ein Gesetz für mehr Hygiene und höhere Standards beschlossen. Der Entwurf passierte am Mittwoch das Kabinett. Hierzulande erkranken jährlich zwischen 400.000 und 600.000 Patientinnen und Patienten an Infektionen, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme stehen.

Bis zu 30 Prozent der Infektionsfälle seien vermeidbar, sagte Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP). „Wir können froh sein, wenn es gelingt, diese Zahl möglich zu machen.“ Bisher hätten nur sieben der 16 Bundesländer Hygieneverordnungen. Mit dem Gesetz solle eine Rechtsbasis geschaffen werden, so dass die anderen Länder leichter solche Verordnungen erlassen können.

Das Ziel ist laut Gesetzesbegründung die Einstellung von 413 zusätzlichen Hygienebeauftragten in den Kliniken und 71 Ärzten mit Hygieneaufgaben. Sie sollen für saubere Abläufe in den insgesamt rund 2100 Krankenhäusern sorgen. Zudem müssen Kliniken ihre Hygienestandards öffentlich machen. Insgesamt würden die Maßnahmen rund 76 Millionen Euro kosten. Das Gesundheitsressort geht davon aus, dass es im Gegenzug Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe durch Vermeidung von Infektionen gibt.

Außerdem sieht das Gesetz die Einrichtung einer Antiinfektiva-Kommission am Robert Koch-Institut vor. Diese soll Empfehlungen für Diagnostik und Antibiotika-Therapie erstellen. Vorgesehen ist auch, dass überflüssige Antibiotika-Behandlungen eingedämmt werden und niedergelassene Ärzte für Checks auf resistente Keime besser bezahlt werden sollen.

Mit dem geplanten Gesetz soll auch der Pflege-TÜV verschärft werden. Bei der Festlegung genauerer und schärferer Noten soll eine neue Schiedsstelle von Pflegeverbänden und -kassen im Streitfall entscheiden. Zwei Kleinverbände hatten bereits im vergangenen Jahr Verbesserungen blockiert. Das Problem ist, dass Heime gravierende Pflegemängel mit guten Noten etwa bei Ernährung oder Freizeitgestaltung in der Gesamtbewertung weitgehend ausgleichen können.

Der Gesetzentwurf soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Mitte Juli 2011 könnte das Gesetz in Kraft treten.