Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Kabinett beschließt Gesundes-Herz-Gesetz Laura Schulz, 28.08.2024 10:58 Uhr aktualisiert am 28.08.2024 11:07 Uhr

Sein Gesundes-Herz-Gesetz hat Lauterbach heute durchs Kabinett bekommen. Auch die Apotheken spielen hierbei eine Rolle. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Auch wenn es das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) und andere Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute noch nicht ins Kabinett geschafft haben, so hat er zumindest das Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) durchbekommen. Das Kabinett hat den Entwurf heute beschlossen. Zuvor gab es auch hier Protest von vielen Seiten. Inzwischen gibt es auch Zuspruch von den Ärzt:innen, gegen die Verlagerung von Untersuchungen in die Apotheken halten sie aber nichts.

Mit dem GHG sollen Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen möglichst früh erkannt und bekämpft werden. Verschiedene Akteure hatten sich bisher sehr kritisch zum Entwurf geäußert, unter anderem aufgrund der Empfehlungen zur vermehrten Einnahme von Statinen. Aber auch Früherkennungsuntersuchungen unter Einbindung der Apotheken und verbesserte Therapiemöglichkeiten sieht das Gesetz vor.

„Wir müssen die Gesundheit der Herzen besser schützen. Deutschland hat hier ein Problem – zu viele Herztote. Dafür sollten wir alle unseren Lebenswandel anpassen, uns mehr bewegen und bewusster ernähren“, so Lauterbach zum neuen Gesetz. Neben angepassten Lebensgewohnheiten müssten aber auch vererbte Risikofaktoren früher erkannt und besser bekämpft werden, so der Gesundheitsminister. „Dafür schaffen wir mit dem Gesundes-Herz-Gesetz die Grundlagen. Mit diesem Gesetz können wir die Lebenserwartung und die Lebensqualität in Deutschland deutlich verbessern.“

Ärzt:innen gegen weitere pDL

Das Gesetz stieß vorab sowohl bei Krankenkassen als auch bei der Ärzteschaft auf Widerstand. Die Ärzt:innen monierten unter anderem die freigiebige Verschreibung von Statinen auch an Kinder und Jugendliche. Im Kabinettsentwurf habe man hier eingelenkt, begrüßt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

„Offenbar hat die berechtigte Kritik, die geschlossen von uns und anderen ärztlichen Organisationen gekommen ist, Wirkung im Bundesgesundheitsministerium gezeigt. Wir begrüßen es, dass bei der Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und der Verordnung von Statinen nun ausdrücklich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einbezogen wird“, kommentieren die KBV-Vorstände, Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner.

„Uns fehlt aber weiterhin eine konsequente Umsetzung des Präventionsgedankens, um bestimmten Risikofaktoren, wie zum Beispiel Rauchen, Bluthochdruck, Adipositas oder Bewegungsarmut, durch eine veränderte Lebensführung, Sport oder eine andere Ernährung zu begegnen“, heißt es weiter. Kampagnen in Schulen, ein Werbeverbote oder hohe Steuern auf ungesunde Lebensmittel könnten hier helfen.

Zudem monieren die Ärzt:innen die Einbindung der Apotheken: „Unverständlicherweise bleibt es bei den vorgesehenen Beratungsangeboten in Apotheken. Medizinische Beratungen gehören eindeutig zur Heilkunde – und diese ist Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Hier muss das parlamentarische Verfahren korrigierend eingreifen.“

Die wichtigsten Inhalte

Kinder und Jugendliche sollen künftig einen Anspruch auf erweiterte Leistungen zur Früherkennung einer Fettstoffwechselerkrankung im Rahmen der Standarduntersuchungen bekommen. Familiäre Hypercholesterinämien könnten so frühzeitig erkannt und behandelt werden, so die Hoffnung aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Damit könne das sehr hohe Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Erwachsenenalter gemindert werden.

Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren sollen gezielt zum Thema Herz-Kreislauf-Erkrankungen angesprochen werden – künftig innerhalb der Teilnahme an der Jugendgesundheitsuntersuchung J1. Die bestehende Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene wird durch die Einführung von freiwilligen Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren erweitert. Sowohl für die Jugendlichen als auch für die Erwachsenen kommen hierzu Einladungen von den Krankenkassen.

Check-up-Gutscheine für pDL

Die Pläne für die Check-ups sehen zudem Gutscheine für eine erweiterte Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Apotheken vor, die dann auch verstärkt in die Beratung zur Prävention und Früherkennung eingebunden werden sollen. Als niedrigschwellige Beratungsangebote sollen neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) etabliert werden.

Studien zeigten, dass Lipidsenker häufig das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken und die Lebenserwartung verlängern könnten, so das BMG. Daraus resultiere nun ein gesetzlicher Anspruch auf die entsprechende Versorgung durch eine frühzeitigere Verordnung als bisher. Auch der Anspruch auf eine medikamentöse Therapie zur Tabakentwöhnung werde ausgeweitet; ärztliche Präventionsempfehlungen zur Tabakentwöhnung und zum Ernährungsverhalten bekommen ein Extra-Budget.

Strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme, DMP), sollen inhaltlich weiterentwickelt und die Umsetzung in der Versorgung gefördert und beschleunigt werden.