Kabinett: Apothekenreform als TOP gestrichen? Patrick Hollstein, 12.07.2024 14:51 Uhr
Eigentlich soll das Apothekenreformgesetz (ApoRG) am kommenden Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden. Doch auf der Tagesordnung fehlt dieser Punkt.
Nach monatelangem Hinhalten hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 12. Juni den Referentenentwurf für die geplante Apothekenreform vorgelegt. Dann sollte laut Planung seines Hauses alles ganz schnell gehen: Am 25. Juni fand im Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Verbändeanhörung statt, am 17. Juli war das Thema für die Kabinettssitzung vorgesehen, zusammen mit der Notfallreform.
Doch auf der aktuellen Tagesordnung findet sich dazu kein Eintrag. Ab 11 Uhr will die Regierung stattdessen über den Haushalt sprechen, namentlich über den aktuellen Haushalt sowie ein Haushaltsstabilisierungsgesetz für 2025. Außerdem soll es um eine Wachstumsinitiative gehen, mit der eine neue wirtschaftliche Dynamik befördert werden soll.
Zwar gibt es einen Tagesordnungspunkt für Kabinettvorlagen, die ohne Aussprache beschlossen werden. Aber dass hier das ApoRG untergebracht ist, ist angesichts der zunehmend kritischen öffentlichen Debatte eher unwahrscheinlich. Auch dass sich die Tagesordnung diesbezüglich noch ändert, ist zwar möglich, aber angesichts der großen Themen wohl eher nicht zu erwarten. Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte schon in der vergangenen Woche bezweifelt, dass der Kabinettstermin gehalten werden kann.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erklärt auf Nachfrage, dass es für die Kabinettsplanung nicht zuständig sei. Die finale Liste der Tagesordnungspunkte stehe erst am Dienstagmorgen fest, es sei ein sehr dynamischer Prozess und man sei vorbereitet.
Denkbar ist auch, dass die kritischen Stellungnahmen aus den Ländern das Vorhaben ausgebremst haben. Insbesondere in Hessen hatte die Apothekerschaft die Landesregierung mobilisiert, aber auch von Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) kommt Widerstand gegen die geplanten Apotheken ohne Approbierte.
Lauterbach wollte das Gesetz vor der Sommerpause durch das Kabinett bringen; die Regierung tagt aber auch während der parlamentarischen Sommerpause und könnte damit auch auf einer der nächsten Sitzungen über Lauterbachs Vorhaben sprechen.
Anschließend muss der Gesetzentwurf aber noch durch Bundestag und Bundesrat, auch wenn er nicht zustimmungspflichtig ist. Der Bundesrat startet nach der Sommerpause wieder am 27. September. Die Länder haben dann die Möglichkeit, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen. Über alle Änderungsvorschläge muss der Bundestag anschließend wieder abstimmen.