Bundestag

Maas: Kein Fraktionszwang bei Sterbehilfe-Gesetz

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Berlin -

Der Bundestag sollte die geplante gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe nach Auffassung von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) fraktionsübergreifend erarbeiten. „Der Fraktionszwang

sollte aufgehoben werden, und wir sollten interfraktionelle Anträge in den Bundestag einbringen“, sagte er der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Das Thema Sterbehilfe sei ethisch und moralisch derart komplex, dass es sich um eine klassische Gewissensentscheidung für die Abgeordneten handele. „Das Plenum des Bundestages sollte dann auch der Ort sein, wo wir die politische Debatte führen“, sagte Maas, dessen Ministerium für ein Gesetz zuständig ist. Wie für das Leben brauche man auch für das Sterben menschenwürdige rechtliche Rahmenbedingungen.

Bei dem geplanten Gesetz geht es darum, ob organisierte Sterbehilfe in Zukunft verboten werden soll. Vor allem aus den Reihen der Union wird dies gefordert. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte Anfang Januar in einem Interview gesagt: „Ich wünsche mir, dass wir jede geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen.“

CDU-Generalsekretär Peter Tauber ging jetzt in der „Welt“ noch weiter: „Ich bin der Meinung, dass jede Form von Sterbehilfe verboten werden soll.“

Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland nicht strafbar. Verboten ist jedoch die Mitwirkung eines Arztes bei der Selbsttötung eines Patienten.

2005 hatte sich Maas laut Frankfurter Allgemeiner Sonntagszeitung für die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe „in engen Grenzen“ und bei der Existenz einer entsprechenden Patientenverfügung ausgesprochen. „Ich möchte im Fall des Falles dieses Recht für mich in Anspruch nehmen können“, zitiert ihn das Blatt.

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