Jour fixe

Versorgungsengpässe: Liste bis November

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Berlin -

Spätestens bis Anfang November soll eine verbindliche Liste über Wirkstoffe erstellt werden, bei denen Engpässe besonders heikel sind. Darauf verständigten sich die Teilnehmer des ersten Jour fixe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn. Eine vollständige Liste mit allen aktuell nicht lieferfähigen Arzneimitteln – wie von den Apothekern gewünscht – wird es dagegen nicht geben.

Neben dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) waren zum ersten Jour fixe die Bundesoberbehörden sowie „Fachkreise“ eingeladen: Hersteller, Großhandel und Apotheker. Als erstes stellte das federführende BfArM klar, dass Gegenstand des Jour fixe ausschließlich Versorgungsengpässe sein werden. Die sonstigen Lieferprobleme der Vor-Ort-Apotheken bei Rabattarzneimitteln wurden damit ausgeklammert und sollen auch später nicht behandelt werden.

Vertreter der ABDA hatten dem Vernehmen nach eine vollständige Liste gefordert, damit sich die Apotheken besser vor Retaxationen der Krankenkassen schützen können. Doch BMG und BfArM sowie die Herstellerverbände wollten sich auf versorgungsrelevante Medikamente konzentrieren.

Die Teilnehmer waren sich einig, dass die verschiedenen derzeit kursierenden Wirkstofflisten nicht vollständig sind. Entsprechende Aufstellungen gibt etwa von der WHO oder dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Daher wurde der Auftrag erteilt, die Listen bis zum nächsten Treffen Ende Oktober oder Anfang November abzustimmen und zu einer vollständigen Liste zusammenzuführen.

Bei der Erstellung der Liste geht es weniger um die Anzahl der gemeldeten Wirkstoffe oder therapeutische Relevanz. Entscheidend ist vielmehr der Fokus der Auswahl. Berücksichtigt werden sollen etwa auch Arzneimittel, bei denen es ein erhöhtes Risiko für Engpässe gibt, weil nur ein einziges Unternehmen das Mittel oder den Wirkstoff herstellt.

Die aktuellen und anhaltenden Engpässe bei Metoprolol wären demnach nichts für die Liste. Im Fokus stehen dem Vernehmen nach Onkologika und andere Präparate aus der Krankenhausversorgung.

Die Meldungen der Firmen über Lieferausfälle sollen weiterhin auf der Basis der Selbstverpflichtung der Hersteller freiwillig bleiben. Sollte sich allerdings im weiteren Verlauf herausstellen, dass die Hersteller nicht vollständig melden, behält sich das BMG eine Verschärfung der Meldepflicht vor.

Auch bislang sah das BMG schon keinen Anlass, in den Markt einzugreifen. Aus Sicht der Bundesregierung sind Störungen im Produktionsprozess die Hauptursache für Versorgungsengpässe. Auch unterschiedliche Vertriebswege hätten „Einfluss“ auf die kurzfristige Verfügbarkeit von Arzneimitteln, räumte das BMG in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke Probleme ein. Allerdings hätten diese „nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht zu einem Engpass in der Versorgung geführt“, schrieb BMG-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) im Juli.

Keine konkreten Informationen liegen dem BMG nach eigenem Bekunden darüber vor, dass Hersteller ihre Arzneimittel zurückhalten oder dass Großhändler die Ware exportieren anstatt an Apotheken zu liefern. Das sehen Hersteller allerdings anders. Hinter vorgehaltener Hand beschuldigen sie Großhändler, bei großen Preisdifferenzen Arzneimittel in großen Mengen zu ordern und statt an deutsche Apotheken gewinnbringender ins Ausland zu exportieren, beispielsweise nach Großbritannien.

Die Bundesregierung sieht darin allerdings kein systematisches Vorgehen. Man müsse im Einzelfall prüfen, ob ein Gesetzesverstoß beim Export von Arzneimitteln vorliege, wenn darunter die bedarfsgerechte Belieferung der Apotheken leide. Zuständig dafür sind die Aufsichtsbehörden der Länder. An diese müssten sich die Hersteller wenden. Exportbeschränkungen oder -verbote von Arzneimitteln sind nach Ansicht des BMG nach EU-Recht keine Reaktion und zudem „grundsätzlich verboten“.

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