Seit Jahren berichten Apotheker immer wieder über Lieferprobleme. Betroffen war kürzlich beispielsweise Brilique (Ticagrelor), Novaminsulfon oder Metoprolol. Obwohl die Bundesregierung kein grundsätzliches Versorgungsproblem sehen will, startet heute beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn der erste Jour Fixe zu Versorgungs- und Lieferengpässen. Neben dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) sind die Bundesoberbehörden sowie „Fachkreise“ eingeladen: Hersteller, Großhandel und Apotheker.
Nach Auskunft des BMG sind vom ersten Treffen keine konkreten Ergebnisse zu erwarten. Auf „Arbeitsebene“ sollen vielmehr die nächsten Treffen vorbereitet werden. Es geht um die Terminierung, die Struktur der Themen und um einen ersten Informationsaustausch: Wer weiß was über Lieferengpässe.
Bislang sah das BMG keinen Anlass, in den Markt einzugreifen. Im „Jour Fixe“ ist nur geplant, „alle relevanten Akteure an einen Tisch zu bringen, um gemeinsam die Versorgungslage zu beobachten und zu bewerten.“ In welchem Turnus das „Jour Fixe“ stattfinden soll, steht laut BMG noch nicht fest.
Aus Sicht der Bundesregierung sind Störungen im Produktionsprozess die Hauptursache für Lieferengpässe. Auch unterschiedliche Vertriebswege hätten „Einfluss“ auf die kurzfristige Verfügbarkeit von Arzneimitteln, räumte das BMG in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke Probleme ein. Allerdings hätten diese „nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht zu einem Engpass in der Versorgung geführt“, schrieb BMG-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU). Im Pharmadialog sei zudem vereinbart worden, Zulassungsbehörden und Kliniken frühzeitiger über drohende Lieferproblem zu informieren.
Keine konkreten Informationen liegen dem BMG nach eigenem Bekunden darüber vor, dass Hersteller ihre Arzneimittel zurückhalten oder dass Großhändler die Ware exportieren anstatt an Apotheken zu liefern. Das sehen Hersteller allerdings anders. Hinter vorgehaltener Hand beschuldigen sie Großhändler, bei großen Preisdifferenzen Arzneimittel in großen Mengen zu ordern und statt an deutsche Apotheken gewinnbringender ins Ausland zu exportieren, beispielsweise nach Großbritannien.
Die Bundesregierung sieht darin allerdings kein systematisches Vorgehen. Man müsse im Einzelfall prüfen, ob ein Gesetzverstoß beim Export von Arzneimitteln vorliege, wenn darunter die bedarfsgerechte Belieferung der Apotheken leide. Zuständig dafür sind die Aufsichtsbehörden der Länder. An diese müssten sich die Hersteller wenden. Exportbeschränkungen oder -verbote von Arzneimitteln sind nach Ansicht des BMG nach EU-Recht keine Reaktion und zudem „grundsätzlich verboten“.
Kein Problem sah das BMG noch im Juli für Apotheken, den Nachweis über die Nichtverfügbarkeit eines Rabattarzneimittels zu führen. „Der Nachweis kann durch Vorlage einer Erklärung des pharmazeutischen Unternehmers oder des Großhändlers geführt werden“, schreibt das BMG. Inzwischen verlangen die Krankenkassen aber in unterschiedlichem Umfang Nachweise für Nicht-Lieferfähigkeit. Die AOK Rheinland/Hamburg beispielsweise fordert den Nachweis der Herstellers oder die Bestätigung zweier Großhändler.
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