Spahn will deutlich niedrigere Stückkosten

Testzentren: Mehr Auflagen, weniger Geld

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn spricht in der Bundespressekonferenz.
Berlin -

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat angekündigt, dass die Vergütung der Testzentren deutlich sinken soll. Nachdem er bereits am Sonntag für die Durchführung einen Betrag von unter 10 Euro ins Spiel gebracht hatte, soll nun auch der Preis für die Beschaffung auf 3 bis 4 Euro sinken. Außerdem signalisierte er, dass für Selbstests unter Aufsicht künftig noch weniger abgerechnet werden kann. Und die Beschaffungskosten will er nachträglich durchleuchten.

Bereits in der vergangenen Woche – also vor Bekanntwerden der Abrechnungsvorwürfe – habe er entschieden, dass die Vergütung gekürzt werden soll. Er habe immer gesagt, dass man nach dem erfolgreichen Aufbau der Infrastruktur schauen werde, wie sich die Marktlage entwickelt habe. Einerseits seien die Preise für die Beschaffung der Materialien gesunken, andererseits sinken laut Spahn bei vielen durchgeführten Tests auch die Stückkosten für die Durchführung. Die Neuregelung solle nun innerhalb von wenigen Tagen passieren.

Außerdem sei der Wunsch an ihn herangetragen worden, Selbsttests unter Aufsicht zu ermöglichen. „Hier ist eine deutlich niedrigere Vergütung anzusetzen, denn hier braucht man noch nicht einmal Schutzkleidung“, so Spahn.

Zusätzlich sollen Auflagen für die Teststellen vorgesehen werden. So sollen die Ergebnisse verpfichtend an die Warnapp übertragen werden. Außerdem will der mit den Gesundheitsministern der Länder erörtern, inwiefern für Zulassung und Abrechnung neue Vorgaben gelten sollen.

Dazu gehört auch die Kontrolle der Abrechnungen: Konkret wies Spahn darauf hin, dass schon jetzt nicht pauschal 6 Euro für die Beschaffung der Tests abgerechnet werden können, sondern „bis zu 6 Euro“. „Wer 3,50 Euro bezahlt, kann nicht 6 Euro abrechnen. Das ist Betrug.“ Er wies darauf hin, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) einen Verwaltungskostenersatz erhielten, der auch die Plaubilitätsprüfung von Abrechnungen abdecken solle. Ob und wie das bei vertretbarem Aufwand möglich sein, werde man nun besprechen.

Ingesamt verteidigte er das Konzept der Testzentren: Die deutlich mehr als 15.000 Anlaufstellen hätten in den vergangenen Wochen einen wichtigen Beitrag geleistet, um das Dunkelfeld auszuleuchten und die dritte Welle zu brechen. Die Nachfrage seitens der Bürger:innen sei da, er sehe häufig Schlangen vor den Teststellen. „Viele Anbieter machen das gewissenhaft und seriös“, so Spahn mit Verweis auf Ärzt:innen, Apotheken, das DRK oder Feuerwehren, aber auch private Anbieter.

Dass es nun gut begründete Hinweise auf Betrug gebe, sei eine „Sauerei“, so Spahn. Hier sei mutmaßlich kriminelle Energie im Spiel, die nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auch strafrechtliche Konsequenzen haben müsse.

Spahn verteidigte die gesetzlichen Vorgaben. „Selbstkritisch“ müsse er einräumen, dass man in der Pandemie immer die richtige Balance suchen müsse zwischen schneller und pragmatischer Umsetzbarkeit einerseits und bestmöglicher Kontrolle über jeden Einzelfall andererseits. So verwies er auf die Hilfen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: Erst habe es Betrug gegeben, dann habe man Vermeidungsmechaniken eingebaut – was dazu geführt habe, dass die Novemberhilfen erst im Februar ausgezahlt worden seien.

Mehrfach von der Hauptstadtpresse darauf angesprochen, ob er es Betrügern zu einfach gemacht habe, rechtfertigte sich Spahn damit, dass er noch im März gefragt worden sei, warum Österreich so viel mehr Teststellen habe als Deutschland. Jetzt habe man eine andere Situation, dabei könne man kein generelles Übermaß an abgerechneten Tests sehen. Nun gehe es um Sachverhaltsaufklärung und geeignete Maßnahmen. Dazu gehöre einerseits die Beauftragung – wobei er davon ausgehe, dass die ordnungsgemäße Durchführung vor Ort kontrolliert werde. „Das ist ganz deutlich formuliert, für mich ist ganz klar, dass das in den Blick genommen wird.“

Der zweite Aspekt sei die Abrechnung: Zurecht habe ihn der Haushaltsauschuss darauf hingewiesen, dass nur die tatsächlichen Beschaffungskosten bis zu einem Betrag von 6 Euro abgerechnet werden können. „Für mich ist inhärent, dass damit der Nachweis der Sachkosten einhergeht.“ Wie die Kontrollen verschärft werden könnten, sei nun zu prüfen. Grundsätzlich will er auch an den privat betriebenen Testzentren festhalten, denn auch die brauche man.

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