Bewertungsportale

Jameda fordert BGH erneut heraus

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Berlin -

Über das Ärztebewertungsportal Jameda haben sich am Vormittag erneut die Richter des Bundesgerichtshofes (BGH) gebeugt. Nachdem sie schon 2016 geurteilt hatten, dass negative Behauptungen gegen Ärzte auf dieser Plattform immer auch beweisbare Behauptungen sein müssen, haben sie es dieses Mal mit dem möglicherweise diskriminierenden Geschäftsmodell des Portalbetreibers zu tun. Mit einem Urteil in der Sache wird nach der heutigen Verhandlung erst in einigen Wochen gerechnet.

Klägerin ist eine Kölner Ärztin, die nicht mehr auf diesem Portal gelistet und bewertet werden möchte. Neben der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte sieht sie sich vor allem durch das Geschäftsmodell von Jameda diskriminiert.

Denn Ärzte, die für ein Premiumprofil zahlen, dürfen eine ausführliche Selbstdarstellung einschließlich Foto hochladen. Hinweise auf die Konkurrenz gibt es dabei nicht. Ärzte, die nichts zahlen, landen auch auf dieser Plattform, allerdings nur mit ihren Basisdaten wie Fachrichtung, Adresse und Name und bei ihnen werden dann tatsächlich die konkurrierenden Kollegen eingeblendet.

Heißt im Klartext: will die Ärztin gut auf dem Portal dastehen, muss sie zahlen. Zahlt sie nicht, wirkt sie auf Kunden möglicherweise wie ein Arzt zweiter Klasse. Ob dieser Sicht der Klägerin am Ende auch die BGH-Richter folgen werden, ist offen. In den Vorinstanzen hat die Ärztin heweils verloren; das Oberlandesgericht Köln hatte aber Revision zum BGH zugelassen.

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