IQWiG sieht keinen Vorteil APOTHEKE ADHOC, 25.03.2009 11:50 Uhr
Langwirksame Insulinanaloga haben im Vergleich zu herkömmlichem Humaninsulin bei der Behandlung des Typ-2-Diabetes keinen Vorteil. Zu dieser Schlussfolgerung kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in seinem Abschlussbericht zur Bewertung von Insulin Glargin (Sanofi Aventis) und Insulin Detemir (Novo Nordisk). Ein Ausschluss der Präparate aus der Erstattungspflicht der Krankenkassen durch den Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird damit wahrscheinlicher.
Gesicherte Aussagen zu langfristigen Vor- und Nachteilen seien alleine aufgrund der kurzen Laufzeiten der meisten Studien nicht möglich, schreibt das IQWiG. Das Institut hatte 18 Studien in seine Bewertung einbezogen: Davon verglichen 15 einen Analog-Wirkstoff mit NPH-Insulin (neutrales Protamin Hagedorn), die übrigen drei untersuchten die beiden Analoga untereinander. Eine Studie zu Insulin Glargin hatte eine Laufzeit von fünf Jahren, alle anderen dauerten maximal ein Jahr.
Die Hersteller hatten dem IQWiG unpublizierte Daten zur Verfügung gestellt und zusätzliche Angaben geliefert. Die Schlussfolgerungen des Vorberichts konnte dies jedoch nicht wesentlich beeinflussen.
Der G-BA wird nun über die weitere Erstattungsfähigkeit der langwirksamen Insulinanaloga bei der Behandlung des Typ-2-Diabetes entscheiden. Das Gremium ist nicht an die Empfehlung des IQWiG gebunden, folgt dieser in aller Regel jedoch. Da die künstlichen Insuline teurer sind als konventionelle, ist ein Ausschluss aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen wahrscheinlich. Der Deutsche Diabetiker Bund hatte bereits nach Veröffentlichung des Vorberichts vor einem Jahr vor den negativen Folgen für Typ-2-Diabetiker gewarnt.