Interview Professor Dr. Christian Koenig

Gutachter rügt „dreisten“ Gröhe

, Uhr
Berlin -

Professor Dr. Christian Koenig ist ein Anwalt des Versandhandels. Zweimal hat der Jurist DocMorris vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vertreten, jetzt hat er für den Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ein Gutachten gegen das geplante Rx-Versandverbot verfasst. Mit APOTHEKE ADHOC sprach Koenig über Beweise für ein Apothekensterben, den Leichtsinn des Gesetzgebers und seine eigene Parteilichkeit.

ADHOC: Der EuGH hat schon 2003 ein Rx-Versandverbot für zulässig erklärt. Warum sollte der deutsche Gesetzgeber das jetzt nicht einführen dürfen?
KOENIG: In dem Verfahren DocMorris I ging es um die Beibehaltung eines Versandverbots und die Vermeidung damals noch unabsehbarer Liberalisierungsfolgen. Heute funktioniert der Rx-Versandhandel seit 13 Jahren und es geht um seine teilweise Abschaffung. Das ist eine vollkommen andere Konstellation.

ADHOC: Das Urteil von damals gilt nicht mehr?
KOENIG: Das EuGH-Urteil zu DocMorris im Jahr 2003 wurde mit Gesundheitsschutzzielen im engeren Sinn begründet – dem Schutz vor Arzneimittelfälschungen und der Vermeidung von Medikamentenmissbrauch. Davon ist im Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Rx-Versandverbot aber nichts zu lesen. Eine solche Gefährdung ließe sich heute auch nicht belegen.

ADHOC: Die Sicherung der Arzneimittelversorgung ist kein hinreichender Grund?
KOENIG: Der EuGH hat schon damals eine Rechtfertigung aus Gründen des finanziellen Gleichgewichts der Sozialsysteme oder der Intaktheit des Gesundheitswesens abgelehnt, weil hierfür die Beweise fehlten. Das Urteil ist damit kein „Persilschein“, trotzdem rekurriert das BMG ohne neue Erkenntnisse vorzulegen auf diese Entscheidung. Das ist schon dreist.

ADHOC: Wie müsste die Regierung die Gefährdung der Arzneimittelversorgung aus Ihrer Sicht denn belegen?
KOENIG: Auf Grundlage der zuverlässigsten verfügbaren wissenschaftlichen Daten müsste eine Risikobewertung vorgenommen werden. Das BMG müsste darlegen, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Rx-Versandhandel sich schädlich auf die Apothekendichte auswirkt. Der statistisch-empirische Befund spricht nicht dafür, dass der Versandhandel bislang einen signifikanten Rückgang der Apotheken bewirkt hat. Und es ist nicht erkennbar, dass das BMG eine tragfähige Prognose zur Marktanteilsentwicklung vorgenommen hat.

ADHOC: Der EuGH würde ein Rx-Versandverbot aus Ihrer Sicht wieder kassieren?
KOENIG: Ja, das BMG unterschätzt die Anforderungen des EuGH an derartige Eingriffe. Die geplante Beschränkung ist offensichtlich nicht so begründet, wie es der EuGH in seiner ständigen und aktuellen Rechtsprechung verlangt. Die Anforderungen sind klar und unmissverständlich definiert. Das BMG hat aber nicht ansatzweise belegt, dass ein Rx-Versandverbot notwendig, angemessen und geeignet ist, den gewünschten Zweck zu erfüllen. Das gilt für das Argument der Apothekendichte genauso wie für die Steuerungsfunktion der Zuzahlungsregelung.

ADHOC: Wie kann die Bundesregierung denn vorab beweisen, dass Rx-Boni die Versorgung gefährden?
KOENIG: Zumindest hätte das BMG ein Sachverständigengutachten einholen müssen, um zu belegen, dass die befürchteten Folgen höchstwahrscheinlich eintreten. Eine Beschränkung „ins Blaue hinein“ geht nicht. Das muss als qualifizierter Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit gewertet werden.

ADHOC: Und das führt aus Ihrer Sicht zur Staatshaftung – und Deutschland müsste DocMorris Schadenersatz zahlen?
KOENIG: Sollte ein Rx-Versandverbot in Kraft treten, bestünde zwischen diesem Verstoß und dem Schaden in Form entgangener Gewinne ein Kausalzusammenhang. Die Bundesrepublik würde sich wegen der Defizite bei der Rechtfertigung in der Tat dem Risiko der Staatshaftung aussetzen.

ADHOC: Was ist mit der Ungleichheit zwischen inländischen Apotheken und ausländischen Versandapotheken?
KOENIG: Um den Nachweis zu erbringen, dass ein Rx-Versandverbot als Mittel dagegen erforderlich und geeignet ist, hätte das BMG die Erfolgsaussichten milderer Alternativmittel ausloten und Erfahrungswerte prognostisch fortschreiben müssen.

ADHOC: Sie schlagen in Ihrem Gutachten die Einführung von Höchstpreisen als Lösung vor. Welchen Einfluss hätte das auf den Apothekenmarkt?
KOENIG: Ich bin Jurist und kein Ökonom. Ein Höchstpreissystem wäre jedenfalls mit dem EuGH-Urteil vereinbar. Am innovativsten finde ich den Vorschlag des Sachverständigenrates zu apothekenindividuellen Handelsspannen.

ADHOC: Sie sehen keine Folgen für den Markt oder die Versorgung?
KOENIG: Die Versandapotheken haben doch bislang auch Boni gewährt, trotzdem ist der Rx-Anteil bei unter 2 Prozent geblieben. Das ist auch logisch: Wer ein Arzneimittel schnell braucht, es akut verordnet bekommen hat oder unter Schmerzen leidet, kann nicht auf den Versandhandel warten. Niemand würde riskieren, hohen Blutdruck zu bekommen, nur weil er sich nicht rechtzeitig eine neue Packung bestellt hat. Dann gehe ich eben in die Apotheke und zahle die paar Euro.

ADHOC: Minister Gröhe befürchtet offenbar, dass die Apotheke dann nicht mehr da ist.
KOENIG: Die Experten sind sich einig, dass die Apothekendichte maßgeblich von der Anzahl der verschreibenden Ärzte abhängt. Um Landapotheken gezielt zu stärken, könnte alternativ der Nacht- und Notdienstfonds finanziell aufgestockt werden. Auch der Generalanwalt beim EuGH hat darauf hingewiesen, dass ausländische Versandapotheken an der Finanzierung des Notdienstes zu beteiligen wären. Ich weiß nicht, ob sie heute in den Fonds einzahlen, aber eigentlich müssten sie das tun.

ADHOC: Sie waren Prozessbevollmächtigter von DocMorris in zwei EuGH-Verfahren, saßen 2001 vorübergehend sogar im Aufsichtsrat der Versandapotheke. Was sagt das über den Wert Ihres Gutachtens?
KOENIG: Natürlich können Sie eine Parteilichkeit daraus ableiten, dass ich im ersten EuGH-Verfahren zum Versandhandel und in zweiten zum Fremdbesitzverbot DocMorris vertreten habe. Seitdem habe ich nichts mehr mit denen zu tun. Und jetzt wurde ich gewissermaßen von der Konkurrenzveranstaltung verpflichtet.

ADHOC: Die deutschen Versender haben kaum Rx-Anteil. Würde nicht vor allem DocMorris profitieren, wenn das Rx-Versandverbot nicht käme?
KOENIG: Hier überschneiden sich die Interessen. Der BVDVA will dieses Gesetz auch verhindern und ist jetzt ganz glücklich mit seinem Gutachten. Natürlich ist dies zuallererst im Interesse von ausländischen Versandapotheken mit hohem Rx-Anteil. Es gibt keinen anderen Weg, als dieses Gesetz zu verhindern.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Unterschied Versorgung und Handel
Heiligabend-Notdienst: Apotheker schreibt Jauch
ApoRetro – Der satirische Wochenrückblick
Apothekenpläne: Muttis meutern bei dm

APOTHEKE ADHOC Debatte