Interview Kammerbeitrag

„Leidtragende ist die typische Apotheke“

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Berlin -

Hamburgs Apotheker haben bei der gestrigen Kammerversammlung eine neue Beitragsordnung beschlossen. Demnach sollen die ersten 500.000 Euro Umsatz von den gestaffelten Pauschalbeiträgen freigestellt sein, bei einer ebenfalls noch konkret zu bestimmenden Höhe soll es eine Deckelung geben. Bei den Angestellten ist künftig die Arbeitszeit maßgeblich. Die Kammer hatte selbst zwei neue Modelle zur Abstimmung gestellt, doch die anwesenden Mitglieder entschieden sich für einen Adhoc-Antrag aus den eigenen Reihen. Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen befürchtet neuen Ärger.

ADHOC: Sie hatten sich für einheitliche Hebesätze stark gemacht. Sind Sie mit dem Ergebnis zufrieden?
SIEMSEN: Ich bin zufrieden, dass wir nach jahrelanger Diskussion eine neue Beitragsordnung haben. Aber ich kann nicht erkennen, was an dem beschlossenen Vorschlag gerecht sein soll.

ADHOC: Inwiefern?
SIEMSEN: Die exakten Beiträge müssen noch errechnet werden. Aber nach der verabschiedeten Systematik ist klar, dass eine typische Apotheke künftig deutlich mehr belastet wird. Auch Angestellte mit kleinen Einkommen, Berufsanfänger und Beschäftigte in Teilzeit werden die Leidtragenden der neuen Beitragsordnung sein. Dafür profitieren Industrieapotheker und umsatzstarke Apotheken, aus deren Reihen auch der Vorschlag kam.

ADHOC: Aber die anderen haben doch zugestimmt.
SIEMSEN: Das ist richtig, sogar mit einer relativ breiten Mehrheit von 192 zu 56 Stimmen. Vielleicht haben nicht alle die Folgen für sich sofort erkannt: Wenn sie unten etwas wegnehmen und oben einen Deckel drauflegen, dann wird die Mitte automatisch mehr belastet. Der Vorstand kann aber nicht mehr tun, als darauf hinzuweisen. Das haben wir mehrfach getan. Am Ende ist das eine demokratische Entscheidung, die wir akzeptieren müssen.

ADHOC: Wie geht es jetzt weiter?
SIEMSEN: Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz muss die Beitragsordnung genehmigen. Wenn dies erfolgt, tritt sie zum 1. Januar in Kraft. Allerdings liegen uns schon Beschwerden von Mitgliedern vor, die den Beschluss anfechten wollen.

ADHOC: Was wird kritisiert?
SIEMSEN: Dass die vorgesehene Deckelung der Beiträge zu spät im Antrag verankert wurde, als die Debatte nach einem Geschäftsordnungsantrag schon geschlossen war. Wenn dies als maßgebliche Änderung bewertet wird, hätte die Kammerversammlung nicht über den Antrag abstimmen dürfen. Das ist immer die Schwierigkeit mit Adhoc-Anträgen: Eine rechtliche Prüfung ist auf die Schnelle nicht möglich. Auch der konkrete Wert für die Deckelung ist noch nicht festgelegt. Darüber werden wir dann bei der nächsten Kammerversammlung im November noch streiten, das wird noch einmal spannend.

ADHOC: Und wenn es keine Einigung gibt?
SIEMSEN: Bis eine neue Beitragsordnung beschlossen und genehmigt ist, bleibt die alte bestehen. Für unsere Haushaltsplanung wäre es aber sehr wichtig, das Thema endlich abzuhaken.

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