Singhammer besorgt über ebay und Amazon Benjamin Rohrer, 17.04.2013 09:53 Uhr
Fast eine Woche lang haben die Freien Apotheker nicht nur ebay, sondern auch Staatsanwaltschaften und Politiker mit Hinweisen auf illegale Angebote bei ebay überschwemmt. In der Koalition ist die Botschaft angekommen: „Ich bin besorgt über diese Entwicklung und habe die Befürchtung, dass wir bislang nur die Spitze des Eisbergs gesehen haben“, so der CSU-Gesundheitsexperte Johannes Singhammer. Die Bundesregierung überprüft derzeit das Vorgehen der britischen Online-Ärzte von DrEd. Anschließend will Singhammer auch ebay und Amazon unter die Lupe nehmen.
Insbesondere bei ebay und bei ebay Kleinanzeigen waren in den vergangenen Wochen zahlreiche Angebote apotheken- oder sogar verschreibungspflichtiger Arzneimittel aufgefallen. Unter anderem wurden Antibabypillen, Potenzpillen, Codein, Insulinspritzen und Schmerzmittel angeboten. Auch auf dem Verkaufsportal Amazon hatte es Codein-haltige Produkte gegeben.
Singhammer sieht den Verbraucherschutz in Gefahr: Dieser dürfe wegen „ständig neuer Internetmodelle“ nicht gefährdet werden. „Es bedarf unbedingt einer fachkundigen Beratung eines Arztes oder eines Apothekers“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union. Die Bundesregierung sei nun aufgefordert, „solchen Nivellierungen in der Arzneimittelversorgung vorzubeugen“.
Die Freie Apothekerschaft hatte mehrere Abgeordnete des Bundestages darüber informiert, darunter den gesundheitspolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), und den Patientenbeauftragten der Bundesregierung Wolfgang Zöller (CSU).
Singhammer verwies darauf, dass die Bundesregierung derzeit noch mit den Online-Ärzten und ihren Rezepten beschäftigt sei: „Wir warten derzeit noch auf die Ergebnisse der juristischen Prüfung von DrEd. An dieser Prüfung sind mehrere Ressorts beteiligt. Danach werde ich auch das neu hinzu gekommene Problem mit den Internetplattformen Ebay und Amazon ansprechen.“
Bislang hatten sich die Behörden aber eher passiv verhalten: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte auf das bayerische Gesundheitsministerium verwiesen, weil ebay seinen Sitz in München habe. Dort wiederum hat das Ministerium darauf verwiesen, dass das Unternehmen seinen Sitz in Luxemburg habe. Eine direkte Unterbindung sei somit nicht möglich.