Internethandel

Behörden: Kein Zugriff auf ebay und Amazon APOTHEKE ADHOC, 08.04.2013 11:45 Uhr

Berlin - 

Der Verkauf von rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist Apotheken

vorbehalten – eigentlich. Doch bei ebay, Amazon und weiteren

Verkaufsportalen bieten immer wieder Privatpersonen Medikamente an. Die

Apotheker lassen sich das nicht länger gefallen und melden zahlreiche

Fälle an die Betreiber und die zuständigen Behörden. Das

Katz-und-Maus-Spiel geht weiter: Denn die Portale haben ihren formalen

Sitz nicht in Deutschland.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte einer Apothekerin mitgeteilt, dass die deutsche Amazon-Niederlassung ihren Sitz in München habe und dass ihr Hinweis auf ein entsprechendes Angebot daher an das bayerische Gesundheitsministerium weitergegeben worden sei – „mit der Bitte um weitere Veranlassung“.

In München aber fühlt man sich genauso wenig zuständig: Denn die deutsche Webseite von Amazon wird von Luxemburg aus betrieben: durch die „Amazon EU S.a.r.l." beziehungsweise im Falle der Angebote von Drittanbietern durch die „Amazon Services Europe S.a.r.l.“. Dadurch sei eine direkte rechtliche Unterbindung von eventuell vorschriftswidrigem Verhalten nicht zulässig, so ein Sprecher der Regierung von Oberbayern.

Nur wenn einzelne Händler aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich bekannt würden, die illegal Arzneimittel anböten, könne man tätig werden, erklärt der Sprecher. Dann könnten verwaltungs- und bußgeldrechtliche Maßnahmen veranlasst oder die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.

Ähnlich sieht es bei ebay aus: In Deutschland hat das Auktionshaus nur eine Zweigniederlassung. Betreiber der Website nach Telemediengesetz ist die „eBay International AG“ mit Sitz im schweizerischen Bern. Vertragspartner für eBay-Mitglieder in der EU ist die „eBay Europe S.à r.l.“ aus Luxemburg.

Auch ebay nimmt nach entsprechenden Hinweisen Angebote vom Netz. Derzeit hat der Konzern viel zu tun, denn mehrere Apotheker haben sich auf die Suche nach unzulässigen Angeboten gemacht.

So wurden zuletzt Mucofalk Granulat (Indische Flohsamenschalen), Clexane Fertigspritzen (Enoxaparin) im Set, die Verhütungspille Yvette (Desogestrel), Insuline oder Tetrazepam von 1A beim Online-Auktionshaus angeboten. Ein privater Verkäufer aus Sachsen bot Lithium und Jod an. Beide Stoffe sind als Gefahrstoffe deklariert.

Eigentlich sind solche Angebote laut den ebay-Grundsätzen umfassend ausgeschlossen: Selbst Beipackzettel, leere Verpackungen, Bilder von Medikamenten und Arzneimittelpackungen oder sogar Werbeartikel für apothekenpflichtige Arzneimittel sind verboten.

Lediglich für Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis gibt es eine Ausnahme: Diese dürfen in Deutschland nicht verschreibungspflichtige Medikamente verkaufen. Tauchen trotzdem Angebote für Medikamente auf, muss ebay diese löschen. Den Handel komplett zu kontrollieren, ist dem Konzern zufolge aber nicht möglich – dafür gebe es zu viele Angebote.

Auch andere Internetportale haben diese Erfahrung gemacht: In dem Reiseforum von Lonely Planet haben etwa immer wieder Nutzer übrig gebliebene Malariamittel verkauft. Beim Onlinehändler Amazon wurden bereits Codein-haltige Produkte und orale Fluconazol-Präparate angeboten.

Mit ihren Schreiben informieren die Apotheker nicht nur die Betreiber über den Verkauf von unzulässigen Produkten, sondern auch die jeweils zuständigen Gesundheitsämter, die Ministerien oder sogar den Bundestag. Die Apotheker fordern, die Angebote zu löschen und fordern ebay auf, „endlich etwas gegen diese Verwahrlosung“ zu unternehmen.