Neue Spielregeln von Lauterbach und Spahn APOTHEKE ADHOC, 14.05.2014 15:24 Uhr
Die Gesundheitspolitiker Professor Dr. Karl Lauterbach (SPD) und Jens Spahn (CDU) haben ein gemeinsames Papier vorgelegt, das Vorschläge für den Innovationsfonds zusammenstellt. Mit dem Topf will die Regierung wie im Koalitionsvertrag angekündigt 300 Millionen Euro pro Jahr bereitstellen. Mit dem Entwurf eines entsprechendes Gesetzes ist im Herbst zu rechnen.
Lauterbach und Spahn wollen vor allem verhindern, dass Krankenkassen und die Pharmaindustrie das Geld für Werbezwecke investieren. Der Fonds solle stattdessen zum Beispiel sicherstellen, dass zahlreiche Projekte zur Versorgung chronisch kranker und multimorbider Menschen auch nachhaltig wirken.
„Derzeit scheitern viele neue Versorgungsprojekte an der fehlenden Anschubfinanzierung und der unterschiedlichen Abrechnungssystematik in stationärer und ambulanter Versorgung“, heißt es in dem Papier der Gesundheitsexperten. Zudem fehlten verbindliche und transparente Konzepte zum Übergang von der Behandlung in der Klinik zur Behandlung beim niedergelassenen Arzt.
Die beiden Politiker wollen nachhaltige Versorgungskonzepte mit insgesamt 225 Millionen Euro pro Jahr fördern, die über die heutige Regelversorgung hinausgehen, dem Bereich der besonderen Versorgungsformen zuzurechnen sind und die erkennbare Defizite der sektoralen Versorgung zu überwinden oder zu vermeiden suchen.
Dazu gehören Modellprojekte mit sektorübergreifendem Charakter, etwa zur Gewährleistung der Versorgung in unterversorgten Regionen, zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten mit Polymedikation, zur Substitution oder Delegation ärztlicher Leistung und zur Qualitätssicherung.
Insgesamt 75 Millionen Euro jährlich sollen in langfristige und umfassende Versorgungsziele wie zum Beispiel die ganzheitliche Orientierung an der Versorgung von Patienten mit spezifischen Erkrankungen sowie in die Verbesserung der Datenlage und in die Bearbeitung methodischer Fragestellungen fließen.
Auch soll Begleitforschung zu speziellen qualitätsrelevanten Themen wie der sektorübergreifenden Qualitätssicherung oder der systematischen Evaluation der Auswirkungen von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gefördert werden.
Dabei soll der G-BA für alle Entscheidungen, die er zu treffen hat, die notwendige wissenschaftliche Fundierung selbst beauftragen und herstellen können. Entscheidungen des G-BA über für die Patienten wichtigen Versorgungsfragen sollen nicht mehr mit dem Hinweis auf eine mangelnde Evidenzlage jahrelang aufgeschoben oder abgelehnt werden können.
Um unnötige Bürokratie zu vermeiden, wollen Lauterbach und Spahn, dass die Verwaltung der Fördergelder nicht beim G-BA erfolgen soll, da dort erst eine neue Finanzverwaltung eingerichtet werden müsste. Stattdessen sollte die Finanzverwaltung entweder beim GKV-Spitzenverband oder beim Gesundheitsfonds erledigt werden.
Die Festsetzung der Kriterien für die Anträge und die Einreichung der Anträge sowie die Vergabe sollten jährlich zu vorher festgelegten Stichtagen erfolgen. Kriterien und Stichtage sollen rechtzeitig vorher bekanntgegeben werden, damit die Bedingungen für alle Antragsteller gleich sind, heißt es in dem Papier.