Die Große Koalition will jährlich 300 Millionen Euro für die Förderung innovativer sektorenübergreifender Versorgungsprojekte und für die Versorgungsforschung bereitstellen. So steht es im Koalitionsvertrag – eine gesetzliche Grundlage oder konkrete Kriterien gibt aber es noch nicht. Trotzdem sind die Begehrlichkeiten bereits groß, viele schielen auf die Fördermittel. Es gibt aber auch jetzt schon Kritik.
Das Geld für den Fonds soll laut Koalitionsvertrag von den Krankenkassen kommen. Wörtlich heißt es: „Dafür werden 300 Millionen Euro von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt; dafür erhalten die Krankenkassen 150 Millionen Euro an zusätzlichen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds.“ Ein Gesetzesentwurf zur Ausgestaltung des Innovationsfonds soll nach der parlamentarischen Sommerpause auf den Weg gebracht werden.
Die ABDA schließt nicht aus, dass auch sie ins Rennen um die Fördermittel gehen wird. „Mit einem sektorübergreifenden Medikationsmanagement haben die Apotheker bereits ein wichtiges Zukunfts- und Innovationsthema in Angriff genommen“, sagte ein Sprecher. Ob eine Bewerbung um entsprechende Mittel sinnvoll und aussichtsreich sei, könne man aber erst sagen, wenn die gesetzliche Regelung und die Kriterien zum Innovationsfonds vorlägen. Das werde sicher nicht vor dem Herbst der Fall sein.
Aus dem Innovationsfonds werden für Versorgungsleistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, 225 Millionen Euro jährlich verwendet. Für die Versorgungsforschung sind 75 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Für die Vergabe legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Kriterien fest; er führt auch das jährliche Ausschreibungsverfahren durch.
Dass der G-BA für die Regelversorgung zuständig ist, finden Kritiker das problematisch: Eine Vergabe der Mittel nur durch den G-BA berge die Gefahr, dass das Geld auf dem Umweg über eine Förderung wieder in die Regelversorgung zurückfließe, der die 300 Millionen Euro Fördersumme zuvor entzogen worden seien, sagte Dr. Cornelius Erbe, einer der Geschäftsführer des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen (VFA).
Zwar ist geplant, im G-BA eine neue Einheit einzurichten, die unabhängig von der Geschäftsstelle operiert. Auch sollen das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und das geplante neue Qualitätsinstitut an den Entscheidungen beteiligt sein und die Anträge zudem einem externen Zweitgutachter vorgelegt werden.
Trotzdem kritisieren zum Beispiel Vertreter des Bundesverbands Managed Care (BMC) die Omnipräsenz des Ausschusses bei der Vergabe der Mittel. Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, stellvertretender Vorsitzende der Barmer GEK, hatte zudem vor der Gefahr gewarnt, dass nur große Kollektivprojekte gefördert werden würden, nicht „kleine innovative Pflänzchen“.
Ein Papier der Gesundheitspolitiker Jens Spahn (CDU) und Professor Dr. Karl Lauterbach (SPD) konkretisiert die entsprechende Passage zum Innovationsfonds aus dem Koalitionsvertrag. Darin werden förderungswürdige Versorgungsformen genannt. Laut Spahn und Lauterbach zählen dazu Projekte zur Verbesserung der Versorgung in unterversorgten Gebieten, zur Arzneimitteltherapiesicherheit multimorbider Patienten, zur Substitution und Delegation ärztlicher Leistungen und zur Qualitätssicherung.
Dabei sollen nur Projekte Geld bekommen, die über die heutige Regelversorgung hinausgehen, zu den besonderen Versorgungsformen zählen und Defizite in der sektoralen Versorgung überwinden oder vermeiden.
Antragsberechtigt sind den Angaben zufolge Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Krankenhausträger und Praxiskliniken; sie benötigen als Partner immer mindestens eine Krankenkasse. Nicht mitmachen dürfen die pharmazeutische Industrie und Medizinprodukte-Hersteller. Auch die Kassenärztliche Vereinigungen bleiben außen vor. Für die Mittel zur Versorgungsforschung werden sich voraussichtlich auch wissenschaftliche Institutionen bewerben dürfen.
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