Kundenbindungsprogramm

Innenministerium prüft Kundenkarten

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Das Bundesinnenministerium lässt derzeit die datenschutzrechtlichen Aspekte von Kundenkartenprogrammen überprüfen. Dabei soll festgestellt werden, ob die gegenwärtigen gesetzlichen Instrumentarien ausreichen, um die Verbraucher vor Datenschutzverstößen, insbesondere einer ungewollten Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung und Marktforschung, zu schützen.

Hintergrund ist die zunehmende Verbreitung von Kundenkarten seit einigen Jahren. Datenschützer hatten wiederholt kritisiert, dass die Karten Verbrauchern Rabatte versprechen, vor allem aber den Unternehmen zahlreiche Daten lieferten. „Im Zusammenhang mit Kundenkartenprogrammen werden in erheblichem Umfang personenbezogene Daten der Kunden erhoben und verarbeitet, wobei die anfallenden Daten von den Systembetreibern nicht nur zur Durchführung des Rabattprogramms, sondern gleichzeitig auch zu Zwecken der Werbung und Marktforschung genutzt werden“, sagte der Staatssekretär im Innenministerium, Hans Bernhard Beus.

Die Prüfung soll noch in diesem Jahr abgeschlossen und in einem entsprechenden Bericht zusammengefasst werden.

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