Inkontinenzversorgung

Windeln als Wahlkampfthema?

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Berlin -

Der Selbsthilfeverband Inkontinenz und der GKV-Spitzenverband streiten weiter über das gerade erst aktualisierte Hilfsmittelverzeichnis für Inkontinenzprodukte der Gruppe 15. Während der Selbsthilfeverband Mängel bei den neu gelisteten Windeln moniert, hält der GKV-Spitzenverband die Produkte für ausreichend. Und der Tonfall der Auseinandersetzung wird rauher: Der Selbsthilfeverband will das Thema „Windelhosen“ in den Bundestagswahlkampf tragen.

Bei einer stichprobenartigen Prüfung habe man „tatsächlich Produkte gefunden, die gelistet wurden, obwohl die Produkte nicht den Anforderungen entsprechen“, heißt es in einem Schreiben des Selbsthilfeverbands an die Kassen. Konkret geht es um die Anforderung „Inkontinenzwindelhosen und -unterhosen verfügen über eine feuchtigkeitsundurchlässige und zugleich atmungsaktive Außenenschicht“. Bei 17 aufgelisteten und im Verkauf befindlichen Produkten seien die Anforderung aber nicht erfüllt.

Der GKV-Spitzenverband rechtfertigt in einer Erwiderung an Stefan Süß, zweiter Vorsitzender des Selbsthilfeverbandes, die Listung der kritisierten Hilfsmittel. Zunächst verweist der Kassenverband auf die einjährige Übergangsfrist, innerhalb derer die Hersteller ihre Produkte zertifizieren müssen. Außerdem stünden für die notwendigen Test nur begrenzte Prüfkapazitäten bereit. Der ermittelte Messwert werde dann in den Produkteinträgen nachgetragen.

In die neuen Produktarten für aufsaugende Inkontinenzhilfen seien nur Produkte aufgenommen worden, die die neuen Anforderungen hinsichtlich der Atmungsaktivität erfüllten, versichert der GKV-Spitzenverband. Dies sei nach der Kritik des Selbsthilfeverbandes noch einmal überprüft worden. Der Selbsthilfeverband wird darauf hingewiesen, dass die geforderte Atmungsaktivität „nicht nur durch eine atmungsaktive Außenschicht, sondern auch auf andere Weise nachgewiesen werden kann“.

Es werde „eindeutig“ unterschieden zwischen der flüssigkeitsundurchlässigen Außenschicht und der Atmungsaktivität des Produktes. Atmungsaktivität bedeute nicht zwangsläufig eine atmungsaktive Außenschicht. Atmungsaktivität könne auch auf andere Weise, etwa durch die Verwendung geeigneter Seitenteile und eine die Luftzirkulation ermöglichende Produktgestaltung erreicht werden.

Wegen verschiedener Optionen zur Zielerreichung sei davon abgesehen worden, in den Qualitätsanforderungen zwingend die Verwendung atmungsaktiver Außenschichten zu fordern. Zudem gebe es derzeit keine für aufsaugende Inkontinenzhilfen allgemein anerkannten und validierten Prüfverfahren oder technischen Normen.

Dem GKV-Spitzenverband sei vielmehr wichtig gewesen, bei der aktuellen Fortschreibung der Produktgruppe 15 Inkontinenzhilfen zusätzliche Eigenschafts- und Qualitätsmerkmale zu berücksichtigen. Es sei beabsichtigt, im Rahmen künftiger Fortschreibungen der Produktgruppe 15 weitere Kriterien festzulegen.

Damit ist der Selbsthilfeverband Inkontinenz nicht zufrieden, er hält an seiner Kritik an den Produkten fest und wirft den Kassen vor, klare Vorgaben wissentlich falsch auszulegen. Die Erwiderung seien teilweise „Nonsens“, so Süß in seiner Antwort: „Fakt bleibt, sie haben Mängelprodukte eingetragen.“ Entweder würden die Produkte wieder aus der Hilfsmittelliste gelöscht oder die Hersteller erfüllten die Qualitätsstandard vollständig.

„Jetzt weitet sich das ganze zu einem echten Skandal aus“, so Süß und weiter: „Ich bin mir sicher, dass die Produkte mit Plastikfolie im März 2017 nicht mehr im HMV (Hilfsmittelverzeichnis) sein werden und wenn doch dann führen wir Bundestagswahlkampf zum Thema Windelhosen“.

Er bereite die nächste Bundestagspetition vor, die den Bundestag beziehungsweise das Bundesgesundheitsministerium zwingen solle, die Regeln bei der Eintragung der Hilfsmittel strikt einzuhalten.

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