Der Petitionsausschuss des Bundestages setzt sich für die Verbesserung der Qualitätsstandards bei der Versorgung mit Inkontinenzhilfen ein. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) muss nun innerhalb von sechs Wochen zu dem Anliegen Stellung beziehen. Im Juni hatte er dazu schon einen Gesetzentwurf vorgelegt. In der Petition wird gefordert, dass bei Ausschreibungen und Beitrittsverträgen für Inkontinenzhilfen die persönlichen Belange und die Eignung für den persönlichen Alltag berücksichtigt werden und für diese Versorgung keine Mehrkosten für die Versicherten entstehen.
Der Petitionsausschuss sorgt sich um die Versorgung, weil „sich in letzter Zeit die Berichte über Fehlentwicklungen“ trotz umfangreiche gesetzlicher Vorgaben mehrten. Die im Hilfsmittelverzeichnis enthaltenen Regeln für Inkontinenzhilfen seien allerdings seit 1993 unverändert und entsprächen deshalb „möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik“.
Grundsätzlich sollten Inkontinenzhilfen zuzahlungsfrei sein. Aufzahlungen hält der Petitionsausschuss nur für gerechtfertigt, „wenn ein Versicherter eine Versorgung wünscht, die das Maß des Notwendigen übersteigt“. Nicht hinzunehmen sei, wenn Leistungserbringer versuchten, den Versicherten durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen über die Qualität der aufzahlungsfreien Versorgung zum Kauf eines aufzahlungspflichtigen Hilfsmittels zu bewegen.
Eine weitere Petition befasst sich ebenfalls mit Inkontinenzhilfen. Diese fordert ein vollständiges Ausschreibungsverbot für die Versorgung von Stomapatienten. Zunehmend führten die Krankenkassen Ausschreibungen auch für die Stomaversorgung durch, heißt es in der Petition. Dadurch erhalte in der Regel das günstigste Gebot den Zuschlag.
„Oftmals erhalten Betroffene dann eine Stomaversorgung in minderwertiger Qualität, die den individuellen Bedürfnissen nicht gerecht wird. Aber jede Stomapatientin und jeder Stomapatient ist anders und benötigt deshalb eine individuell angepasste Versorgung. Eine minderwertige Versorgung führt zu Entzündungen, Hautveränderungen, Narben und Schmerzen“, heißt es in der Petition. Gerade berufstätige Stomapatienten oder Betroffene, die viel unterwegs seien, benötigten eine absolut zuverlässige und sichere Versorgung, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
Kürzlich hat Minister Gröhe einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Heil- und Hilfsmittelversorgung vorgelegt. Am Instrument der Ausschreibungen soll nicht gerüttelt werden. Gröhe will die Krankenkassen aber verpflichten, bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit im Rahmen von Ausschreibungen zur Hilfsmittelversorgung neben dem Preis auch andere Kriterien, wie Qualität, technischer Wert, Zweckmäßigkeit, Zugänglichkeit der Leistung insbesondere für Menschen mit Behinderungen, Lieferbedingungen sowie Betriebs- und Lebenszykluskosten einzubeziehen. Die Gewichtung der Zuschlagskriterien, die nicht die Kosten oder den Preis betreffen, muss mindestens 40 Prozent betragen.
Exklusiv-Verträge mit nur einem Anbiete und einem Produkt sollen künftig verboten werden. Den Krankenkassen soll vorgegeben werden, bei Ausschreibungen Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen mehrkostenfreien Hilfsmitteln einzuräumen. Um die häufig kritisierte Qualität der Heil- und Hilfsmittelversorgung zu steigern, wird für die Vergütungsvereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Verbänden der Heilmittelerbringer der Grundsatzes der Beitragssatzstabilität als Obergrenze aufgehoben. Damit soll den Vertragspartnern eine größere Flexibilität bei der Vereinbarung der Heilmittelpreise ermöglicht werden.
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