Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), freut sich über den Entwurf eines neuen Hilfsmittelverzeichnisses im Bereich der Inkontinenzprodukte. Nach mehr als 20 Jahren sei die Überarbeitung durch den GKV-Spitzenverband „höchste Eisenbahn“ gewesen. Den Erfolg schreibt er auch sich selbst zu.
Das Hilfsmittelverzeichnis wurde im Bereich der Inkontinenzprodukte seit mehr als 20 Jahren nicht angepasst. Laut Laumann hat es seitdem aber „erhebliche Weiterentwicklungen“ gegeben – die nun endlich abgebildet werden sollten. „Für mich steht unzweifelhaft fest: Die Versicherten haben einen klaren Anspruch auf eine qualitativ und quantitativ angemessene Versorgung mit Hilfsmitteln. Diese muss dem aktuellen Stand der Forschung entsprechen.“
Laumann sieht es als gesetzlich klar verankerte Aufgabe der Krankenkassen, „die notwendige Versorgung ohne Wenn und Aber sicherzustellen“. Schließlich sei gerade die Versorgung mit Inkontinenzartikeln für die Betroffenen ein sensibles Thema. „Es kann auch nicht sein, dass Patienten aus eigener Tasche draufzahlen müssen, um eine vernünftige Qualität zu bekommen.“
Den Patientenbeauftragten hatte in der Vergangenheit immer wieder Beschwerden erreicht, dass die Versorgung der Versicherten mit Inkontinenzhilfsmitteln qualitativ nicht ausreichend sei. Im Oktober hatte der Patientenbeauftragte angekündigt, die Qualität der Produkte untersuchen zu lassen. Er hatte die Patienten aufgefordert, ihm Exemplare sogenannter Kassenwindeln zu schicken.
Dieser Vorstoß ist aus seiner Sicht erfolgreich gewesen: „Alleine die Ankündigung des Qualitätstests hat deutlich Bewegung in die Sache gebracht“, so Laumann. „Es ist gut, dass der GKV-Spitzenverband nun auch eine Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses im Bereich der Inkontinenzhilfsmittel für richtig hält.“
Der GKV-Spitzenverband hatte vor kurzem eine Überarbeitung der Produktgruppe 15 des Hilfsmittelverzeichnisses – Inkontinenzhilfen – vorgelegt. Bis zum 22. Dezember können die Fachkreise zu den geplanten Änderungen Stellung nehmen, im Januar soll das Verzeichnis dann durch die GKV-Gremien verabschiedet werden.
Im Vordergrund steht die Produktqualität, doch künftig sollen auch Anforderungen an die Dienstleistungen, die mit einer Hilfsmittelabgabe einherzugehen haben, definiert werden, die in den Verträgen der Krankenkassen zu beachten sind. Durch die Vorgabe einer wohnortnahen Beratung und Bemusterung könnten die Versorgung vor Ort gestärkt und der Versandhandel zurückgedrängt werden.
Bei den Inkontinenzhilfen hat es seit 1993 keine Anpassungen gegeben. Weder die Materialien noch die Rücknässungswerte entsprechen dem Marktstandard. Da die Ausschreibungen der Kassen sich aber nach dem Hilfsmittelverzeichnis richten, müssen die betroffenen Patienten oft mit Produkten zurecht kommen, die nicht zeitgemäß sind.
Auf den Missstand hatte im Juni sogar schon DAK-Chef Professor Dr. Herbert Rebscher hingewiesen: Produkt- und Qualitätsanforderungen seien für die einzelne Kasse nicht verhandelbar – alleine der GKV-Spitzenverband entscheide, welche Hilfsmittel in das Verzeichnis aufgenommen oder gestrichen würden, so der Kassenchef. Wie später auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), forderte Rebscher den GKV-Spitzenverband auf, das Hilfsmittelverzeichnis zeitnah zu aktualisieren. Sonst bestehe die Gefahr, dass „die Versorgungsqualität nicht dem aktuellen Stand des medizinischen und technischen Fortschritts entspricht“.
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