Laumann plant Windel-Gesetz dpa/APOTHEKE ADHOC, 19.02.2016 16:59 Uhr
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), will Krankenkassen per Gesetz verpflichten, Patienten mit einer besseren Qualität von Windeln zu versorgen. „Seit geraumer Zeit äußert eine Vielzahl von Versicherten Beschwerden, wonach die Versorgung mit Hilfsmitteln wie Inkontinenzmitteln qualitativ nicht ausreichend ist“, heißt es in einem Positionspapier Laumanns, über das der „Spiegel“ am Freitag vorab berichtete.
Die Probleme treten auf, weil viele Kassen bei ihren Ausschreibungen den Zuschlag für die Produkte vorrangig nach dem niedrigsten Preis vergeben, wie Laumann schon seit Längerem kritisiert. Er wolle nun festschreiben, dass Qualität stärker gewichtet werden müsse. Zudem sollten Patienten zwischen verschiedenen aufschlagsfreien Hilfsmitteln wählen können. Dafür brauche es eine „gesetzliche Klarstellung“. Der GKV-Spitzenverband müsse künftig mit Sanktionen rechnen, wenn er das Verzeichnis bezahlter Hilfsmittel nicht regelmäßig dem aktuellen Stand der Technik anpasse.
In dieser Woche hatte Laumann bereits im ARD-Magazin „PlusMinus“ gefordert, die Kassen beim Thema Hilfsmittel unter Druck zu setzen: „Weil die so schludrig gearbeitet haben, um das mal ganz deutlich zu sagen, finde ich, muss der Gesetzgeber jetzt einfach das Gesetz schärfen, dass der GKV-Spitzenverband gezwungen ist, ständig die sogenannte Heilmittel- und Hilfsmittelrichtlinie zu überarbeiten.“
Die Kassen hatten im Herbst eine Überarbeitung der Produktgruppe 15 des Hilfsmittelverzeichnisses – Inkontinenzhilfen – vorgelegt. Im Oktober hatte Laumann angekündigt, die Qualität der Produkte untersuchen zu lassen. Er hatte die Patienten aufgefordert, ihm Exemplare sogenannter Kassenwindeln zu schicken. Dieser Vorstoß ist aus seiner Sicht erfolgreich gewesen: „Alleine die Ankündigung des Qualitätstests hat deutlich Bewegung in die Sache gebracht“, so Laumann. Die Auswertung ist aus seiner Sicht nicht mehr notwendig.
Im Vordergrund des neuen Verzeichnisses steht die Produktqualität, doch künftig sollen auch Anforderungen an die Dienstleistungen, die mit einer Hilfsmittelabgabe einherzugehen haben, definiert werden, die in den Verträgen der Krankenkassen zu beachten sind. Durch die Vorgabe einer wohnortnahen Beratung und Bemusterung könnten die Versorgung vor Ort gestärkt und der Versandhandel zurückgedrängt werden.
Bei den Inkontinenzhilfen hat es seit 1993 keine Anpassungen gegeben. Weder die Materialien noch die Rücknässungswerte entsprechen dem Marktstandard. Da die Ausschreibungen der Kassen sich aber nach dem Hilfsmittelverzeichnis richten, müssen die betroffenen Patienten oft mit Produkten zurecht kommen, die nicht zeitgemäß sind.
Auf den Missstand hatte im Juni sogar schon DAK-Chef Professor Dr. Herbert Rebscher hingewiesen: Produkt- und Qualitätsanforderungen seien für die einzelne Kasse nicht verhandelbar – alleine der GKV-Spitzenverband entscheide, welche Hilfsmittel in das Verzeichnis aufgenommen oder gestrichen würden, so der Kassenchef. Wie später auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), forderte Rebscher den GKV-Spitzenverband auf, das Hilfsmittelverzeichnis zeitnah zu aktualisieren. Sonst bestehe die Gefahr, dass „die Versorgungsqualität nicht dem aktuellen Stand des medizinischen und technischen Fortschritts entspricht“.