Selektivverträge

Rebscher: GKV behindert moderne Inko-Versorgung

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Berlin -

Sparen auf Kosten der Senioren – so beurteilte die „Bild“ zuletzt die Hilfsmittelverträge der Krankenkassen. Besonders die DAK versuche zu sparen: Gerade einmal 12,50 Euro lasse sich die Kasse Inkontinenz-Windeln für ihre Versicherten kosten, im Vergleich am wenigsten. DAK-Chef Professor Dr. Herbert Rebscher verteidigt sich: Ihm seien durch Vorgaben des GKV-Spitzenverbands die Hände gebunden. Er setzt stattdessen auf Selektivverträge.

Rebscher räumt ein: „Die Qualität der Hilfsmittelversorgung in Deutschland sollte verbessert werden.“ Allerdings seien die Produkt- und Qualitätsanforderungen für die einzelne Kasse nicht verhandelbar – der GKV-Spitzenverband entscheide, welche Hilfsmittel in das Verzeichnis aufgenommen oder gestrichen werden. „Eine regelmäßige und zeitnahe Aktualisierung durch den Verband erfolgt derzeit nicht“, so Rebscher.

Aus diesem Grund entspricht das Hilfsmittelverzeichnis aus seiner Sicht nicht mehr dem medizinisch notwendigen Versorgungsniveau. „So entsprechen zum Beispiel die derzeit geltenden Qualitätskriterien in der Produktgruppe 15 dem Sachstand aus dem Jahr 1993“, sagt Rebscher. Er fordert, dass der GKV-Spitzenverband das Hilfsmittelverzeichnis zeitnah fortschreibt und kontinuierlich aktualisiert.

Der DAK-Chef betont, dass Krankenkassen im Hilfsmittelbereich nur Leistungen erbringen dürfen, „die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und die das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. „Hier besteht die Gefahr, dass die Versorgungsqualität nicht dem aktuellen Stand des medizinischen und technischen Fortschritts entspricht“, so Rebscher.

Es sei den Krankenkassen nicht erlaubt, in ihren Hilfsmittelverträgen von den Standards des Hilfsmittelverzeichnisses abzuweichen – also weder höhere noch niedrigere Standards. Dieses Problem könne gelöst werden, wenn Krankenkassen mit den Leistungserbringern abweichende und höhere Qualitätskriterien vereinbaren dürfen. Dies würde die Versorgungsqualität im Hilfsmittelbereich verbessern und den von der Politik geforderten Wettbewerb unter den Kassen um die beste Versorgung fördern.

Die Preise für die einzelnen Hilfsmittel schwankten von Kasse zu Kasse teils erheblich. Dies begründe sich am ehesten in der unterschiedlichen Größe der Kassen. In Ausschreibungsverträgen würden die Preise zudem allein über die Angebote der interessierten Bieter bestimmt.

Die „Bild“ hatte darüber berichtet, wie wenig die Kassen für die Inkontinenzversorgung ihrer Versicherten zahlen: die DAK 12,50 Euro, die AOK Hessen 13 Euro, die Barmer GEK und die KKH jeweils 17 Euro. Diese Kassen führt auch die Aktion Inkontinenzhilfe als „Ausschreibungs-Kassen“ auf.

Die Aktionspartner fordern derzeit mit einer Online-Petition eine bedarfsgerechte Versorgung mit Inkontinenzhilfen ohne Aufzahlung. Die Unterzeichner setzen sich dafür ein, dass in Ausschreibungen und Verträgen der Schweregrad der Inkontinenz berücksichtigt wird, damit Patienten nach ihren individuellen Bedürfnissen versorgt werden können. Bislang haben rund 10.000 Personen die Petition gezeichnet, 50.000 müssen es bis zum 11. Juni noch werden, damit die Petenten in einer Ausschusssitzung angehört werden.

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