Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat vor einem Monat die ersten Wirkstoffe für die Aut-idem-Liste festgelegt – und schon weitere Präparate ins Auge gefasst. „Zeitnah“ wollen die Experten sich jenen Therapiefeldern widmen, die schon von Apotheker und Kassen besprochen, aber noch nicht abschließend geprüft wurden. Dazu gehören unter anderem Inhalativa zur Behandlung von Asthma und COPD. Mehrere Kassen haben noch schnell eine Ausschreibung gestartet.
Bislang sind acht Wirkstoffe in verschiedenen Darreichungsformen auf der Substitutionsausschlussliste des G-BA: Betaacetyldigoxin-Tabletten, Ciclosporin-Weichkapseln und -Lösung zum Einnehmen, Digitoxin-Tabletten, Digoxin-Tabletten, Levothyroxin-Natrium-Tabletten, Tabletten mit der Kombination Levothyroxin-Natrium und Kaliumiodid, Phenytoin-Tabletten und Tacrolimus-Hartkapseln. Wird ein entsprechendes Präparat verordnet, darf es in der Apotheke nicht ohne vorherige Rücksprache mit dem Arzt ausgetauscht werden.
Bei der Erstellung der Liste geht der G-BA „begründeten Hinweisen“ nach. Als nächstes soll über Medikamente entschieden werden, bei denen die Prüfung noch nicht abgeschlossen werden konnte: Antikonvulsiva, Opioidanalgetika mit verzögerter Wirkstofffreigabe, Dermatika zur Behandlung von Psoriasis und Inhalativa zur Behandlung von Asthma bronchiale und COPD. Außerdem soll die Aufnahme von Phenprocoumon geprüft werden.
Bevor der Austausch womöglich verboten wird, nutzen zwei Kassen noch einmal die Chance zur Ausschreibung: Die DAK-Gesundheit sucht in ihrer aktuellen Ausschreibung über 177 Wirkstoffe und Kombinationen auch Rabattpartner für Budesonid und die Kombination Budesonid und Formoterol. Die AOK Baden-Württemberg hat in der 14. Tranche federführend für die AOKen die Kombination Budesonid/Formoterol ausgeschrieben.
Dass sich der G-BA mit Inhalativa befasst, begrüßt man bei AstraZeneca, dem Hersteller der Originale Pulmicort (Budesonid) und Symbicort (Budesonid/Formoterol). „Gerade bei Patienten mit Atemwegserkrankungen sind Therapietreue und Therapieerfolg stark von der jeweiligen Applikationsweise des Wirkstoffs abhängig“, sagt Dr. Claus Runge, Mitglied der Geschäftsführung.
„Umso verwunderter sind wir allerdings, dass dessen ungeachtet Krankenkassen jetzt Ausschreibungen von Atemwegstherapeutika anstoßen, die die Ergebnisse der G-BA-Prüfung vorwegnehmen und für viele Patienten einen möglicherweise unnötigen Wechsel ihrer Therapie zur Folge haben können“, so Runge.
Die Kassen könnten mit der Ausschreibung das Ziel verfolgen, noch vor dem G-BA-Beschluss Patienten auf günstigere Hersteller umzustellen. Wenn das klappt, wäre das auch für die Gewinner reizvoll: Denn sobald die Inhalativa auf der Aut-idem-Liste stehen, werden die Patienten wahrscheinlich bei dem zu diesem Zeitpunkt verwendeten Inhalator bleiben.
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