AOK-Rabattverträge

„Informieren statt retaxieren“

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Im Streit um die Substitution von Rabattarzneimitteln hatte die AOK Schleswig-Holstein neues Öl ins Feuer gegossen: Die Kasse hatte Ärzte schriftlich angehalten, sicherheitshalber die genaue Stückzahl der Rabattpräparate zu verordnen. Über die Auslegung der Austauschregeln streiten Generikahersteller seit Monaten mit der bei Rabattverträgen federführenden AOK Baden-Württemberg. Die stellte auf Nachfrage klar, dass die Apotheken in jedem Fall zum Austausch verpflichtet seien. Jetzt relativiert auch die AOK Schleswig-Holstein ihre Aussagen.

Die Umsetzungsquote von Rabattverträgen sei dann optimal, wenn Ärzte nur noch das Rabattarzneimittel verordneten und aut idem ankreuzten, erklärte ein Sprecher der Kasse gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Die Substitutions-Verpflichtung für die Apotheken gilt überdies nach wie vor.“

Allerdings ließen sich Rabattverträge nicht von heute auf morgen zu 100 Prozent umsetzen, so der Sprecher. Zu einer hohen Umsetzungsquote könnten gerade die Ärzte mit einer konsequenten Verordnung der Rabatt-Arzneimittel einen wesentlichen Beitrag leisten. „Mit Hilfe der Ärzteschaft wie auch durch rechtskonforme Substitution durch die Apotheken können wir trotz dieser Schwierigkeiten auch bei Omeprazol eine hohe Quote erreichen“, sagte der Sprecher. „Hier setzen wir weiterhin auf ein partnerschaftliches Miteinander in Schleswig-Holstein unter der Devise 'informieren statt retaxieren!'“

Die AOK Schleswig-Holstein habe mit ihrem Anschreiben an die Ärzte ausschließlich das Ziel der Information über den Omeprazol-Rabattvertrag verfolgt. Dies sei aber unabhängig von der Substitutionspflicht des Apothekers, betonte der Sprecher.

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