Infopflicht für Kosmetika dpa, 24.03.2009 18:47 Uhr
In der EU sollen Verbraucher in Zukunft besser über die Zusammensetzung von Sonnencreme, Seifen und Kosmetika informiert und vor irreführender Werbung geschützt werden. Hersteller sollen auf Etiketten auch erstmals auf Kleinstpartikel hinweisen, deren Wirkung auf die menschliche Gesundheit noch erforscht wird.
Kleinste Nanopartikel können in tiefere Hautschichten und in die Blutbahnen dringen. Am weitesten verbreitet sind nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) Nanopartikel wie Titandioxid und Zinkoxid als UV-Filter in Sonnenschutzcremes. In Hautpflegeprodukten sollen Nanokapseln für den Schutz und den Transport aktiver Inhaltsstoffe sorgen und die pflegende Wirkung verbessern.
Mit den Bestimmungen, die frühestens 2012 in Kraft treten können, soll auch irreführende Werbung verboten werden. Aussagen wie: „Verringert Faltenbildung“ oder „Verjüngende Wirkung“ müssen in Zukunft auch bewiesen werden. „Der Verbraucher darf nicht mit überzogenen oder völlig falschen Versprechungen in die Irre geführt werden. Er muss sich darauf verlassen können, dass das Produkt hält, was es verspricht“, sagte die SPD-Abgeordnete Dagmar Roth-Behrendt.
Eine wichtige Verbesserung in diesem Bereich hatte das Parlament 2003 erreicht, als krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsschädigende Zusatzstoffe aus Kosmetika verbannt wurden. Seit März dieses Jahres sind ferner EU-weit Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika verboten.