500 Euro für Gesundheitsberufe

Inflationsbonus: Union vergisst PTA und PKA

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Berlin -

„Wichtige Leistungsträger im Rettungs- und Gesundheitswesen wertschätzen“, unter diesem Motto will die Unionsfraktion in der kommenden Woche einen Antrag in den Bundestag einbringen, der einen Inflationszuschuss für Berufsgruppen vorsieht, „die von der Bundesregierung nicht mit dem Coronabonus bedacht wurden“. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Apotheken werden nicht erwähnt.

Laut Union verdienen die Medizinischen Fachangestellten (MFA) und Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) sowie die Beschäftigten im Rettungswesen die gleiche Anerkennung für ihre Leistung in der Corona-Pandemie wie Intensivpflegekräfte, Pflegefachkräfte und Beschäftigte in der Langzeitpflege. Die Bundesregierung habe es aber trotz mehrfacher Aufforderung versäumt, das Pflegebonusgesetz rechtzeitig nachzubessern.

Dies sei weder nachvollziehbar noch sachgerecht, denn so würden wichtige Leistungsträger im Gesundheitswesen ignoriert und auf lange Sicht in einem ohnehin von hoher Arbeitsbelastung geprägten Sektor zusätzlich demotiviert. „Die Folge ist zudem eine Spaltung von Beschäftigten innerhalb gemeinsamer Arbeitseinheiten.“

Die Bundesregierung müsse diese Nachbesserung schnellstmöglich nachholen, um „eine Ungleichbehandlung von Beschäftigten zu vermeiden, die im Zuge der Corona-Pandemie im Gesundheitswesen eine besondere Leistung erbracht haben und weiterhin erbringen“. In diesem Zusammenhang sollte sie anerkennen, dass die Beschäftigten im Gesundheits- und Rettungswesen von den gestiegenen Lebenserhaltungskosten besonders betroffen seien. „Deshalb sollen Kliniken, Praxen und Unternehmen die genannten Berufsgruppen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Rahmen des § 3 Nr. 11c EStG entlasten.“

Konkret soll der Bundestag die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auffordern, „unverzüglich einen umfassenden, bundesweiten Zuschuss von mindestens 500 Euro“ für MFA, ZFA, sowie Beschäftigte in der Notfallmedizin und Rettungsdienst, aber auch in Ambulanzen, Laboren und vielen weiteren Einrichtungen auf den Weg zu bringen und die Mittel hierfür zur Verfügung zu stellen. Der Zuschuss solle sowohl für Beschäftigte im stationären als auch im ambulanten Bereich gewährt werden.

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