Keine Einigung mit Kassen

Inflationsausgleich: Ärzte fordern 10 Prozent mehr

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Berlin -

Während das Honorar der Apotheken stagniert, bekommen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte jedes Jahr mehr Geld. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert jetzt von den Kassen eine Anhebung des sogenannten Orientierungswertes und damit der Mittel für die ambulante Versorgung um 10,2 Prozent. Der GKV-Spitzenverband bietet 2,1 Prozent mehr an.

„Die Praxen brauchen schnellstens mehr Mittel, um ihre Patientinnen und Patienten auch perspektivisch weiter versorgen zu können“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen nach der ersten Verhandlungsrunde mit dem GKV-Spitzenverband am Mittwoch in Berlin. Die Gespräche blieben ohne Ergebnis und sollen am 24. August im Bewertungsausschuss fortgesetzt werden.

Auf Grundlage des Orientierungswerts werden die Preise für alle vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Leistungen berechnet. Die KBV begründete ihre Forderungen mit den explodierenden Kosten und dem akuten Mangel an qualifiziertem Personal. „Wir brauchen eine deutliche Aufstockung der Finanzmittel, damit die Praxen noch arbeitsfähig sind“, betonte Gassen. Ansonsten würden mehr und mehr Ärzte ihren Leistungsumfang reduzieren müssen.

In der Forderung der KBV sind neben den üblicherweise zu berücksichtigenden Kostensteigerungen des Vorjahres auch Gelder für eine Erhöhung der Gehälter des nicht ärztlichen Personals sowie eine Inflationsausgleichsprämie für das laufende Jahr enthalten. Außerdem fordert die KBV eine Anhebung der Kostenpauschalen sowie eine Vergütung des erheblichen Mehraufwandes infolge von Lieferengpässen.

300 Euro mehr für jede MFA

In der geforderten Anhebung ab 1. Januar 2024 ist eine Gehaltserhöhung für die nicht ärztlichen Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter in Höhe von monatlich 300 Euro brutto einkalkuliert.

Inflationsausgleich für das laufende Jahr

Die KBV verlangt außerdem einen Ausgleich für die inflationsbedingten Mehrbelastungen der Praxen im laufenden Jahr. Der Orientierungswert war zu Jahresbeginn nur um 2 Prozent angehoben worden; die Inflationsrate im ersten Quartal lag laut KBV bei 8,3 Prozent. Die Gelder für die geforderte Inflationsausgleichsprämie sind ebenfalls in der Anhebung der Vergütung von 10,2 Prozent enthalten. Für 2024 rechnet die KBV mit einer Einmalzahlung in Höhe von 3000 Euro je Arzt und Psychotherapeut.

Dieser Wert lehnt sich an den Tarifabschluss an, der zwischen den Tarifpartnern des öffentlichen Dienstes angesichts der hohen Inflation für das Jahr 2023 vereinbart wurde. Laut KBV wurden auch die Gehälter für Minister und Bundesbeamte entsprechend angepasst. Nach dem Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung gelte diese Einmalzahlung im Jahr 2023 auch für Empfänger von Dienstbezügen.

Dynamisierung der Kostenpauschale

Die KBV verlangt außerdem eine Dynamisierung sämtlicher Kostenpauschalen, unter anderem für die Dialyse und Laboruntersuchungen. Diese sollen künftig automatisch parallel zum Orientierungswert angehoben werden. Dies passiere bislang nicht, sodass die Kosten vielfach nicht gedeckt seien.

Engpass-Prämie

Die vierte Forderung zur Anhebung der Vergütung betrifft das aktuelle Problem der Lieferengpässe. Durch den Austausch von Medikamenten sowie durch zahlreiche Rückfragen in den Praxen entstehe ein erheblicher Arbeitsaufwand in den Praxen. Hierfür fordert die KBV eine pauschale Vergütung.

Jährliche Verhandlungen

Bei den jährlichen Finanzierungsverhandlungen zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband geht es vornehmlich um die Festlegung des bundeseinheitlichen Orientierungswertes und damit um die Finanzierung der ärztlichen und psychotherapeutischen Untersuchungen und Behandlungen bei gesetzlich versicherten Patienten. Anders als bei Tarifverhandlungen gibt es dafür gesetzliche Vorgaben, wie die Höhe der Anpassung zu ermitteln ist.

Die regionalen Veränderungsraten der Morbidität und Demografie, die ebenfalls festzulegen sind, hat der Bewertungsausschuss bereits im Juli beschlossen. Sie bilden neben dem Orientierungswert die Grundlage für die regionalen Vergütungsverhandlungen, die im Herbst beginnen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen verhandeln dann mit den Krankenkassen vor Ort, wie viel Geld diese im neuen Jahr für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten in der Region bereitstellen.

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