In Österreich und Frankreich werden Corona-Einschränkungen weitestgehend abgeschafft. Die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit fällt, ein Impfzertifikat muss nicht mehr vorgelegt werden. Und wer infiziert ist, sich aber nicht krank fühlt, darf zur Arbeit gehen. Hoffentlich setzt sich diese Haltung in Deutschland nicht durch, kommentiert Sandra Piontek.
Nach Norwegen, Dänemark, der Schweiz und Spanien schaffen nun auch Frankreich und Österreich die Quarantäne ab. Positiv Getestete dürfen wieder unter Menschen. Saßen 2020 Erkrankte noch allein in Quarantäne zu Hause, gehen sie nun ins Büro oder ins Krankenhaus, vorausgesetzt sie arbeiten dort. Infiziertes Klinikpersonal muss dann eine FFP2-Maske tragen. Krankgeschrieben wird nur noch, wer Symptome hat. Betriebe können jedoch eigene strengere Regeln festlegen, eigenes infiziertes Personal nach Hause schicken.
Es bleibt zu hoffen, dass gerade in Einrichtungen mit vielen Menschen aus vulnerablen Gruppen die Vernunft über die Sorglosigkeit siegt und positiv Getestete doch isoliert bleiben, anstatt zur Arbeit zu gehen.
In Deutschland gilt für nachweislich positiv Getestete eine Anordnung zur Isolation von fünf Tagen. Zudem eine dringende Empfehlung zur wiederholten (Selbst-)Testung beginnend nach Tag fünf mit Antigen-Schnelltests und eine Selbstisolation, bis der Test negativ ist. Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen, sowie ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt für die Wiederaufnahme der Tätigkeit 48 Stunden Symptomfreiheit, mit frühestens am Tag fünf abgenommenem negativen Antigentest oder PCR-Test.
Während immer mehr Länder in Europa die Türen für Infizierte öffnen, hält Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) noch an der Isolationspflicht fest. Für Deutschland ist die Aufhebung der Quarantäne aktuell keine Option. „Wenn wir alles öffnen und wieder leben wie 2019, dann hätten wir unverhältnismäßige Sterbezahlen“, sagte Lauterbach.
Aber auch der Minister steht unter politischem Druck. Die Rechtsgrundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen läuft im September aus, aktuell verhandeln die zuständigen Minister die neuen Regeln für den Herbst. Hoffentlich siegt die Vernunft.
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