Bisher dürfen HIV-Schnelltests in Deutschland nicht zu Hause durchgeführt werden. Das könnte sich bald ändern. Weil neue Schnelltests auf dem Markt sind, prüft das Gesundheitsministerium die Zulassung von HIV-Tests für den Hausgebrauch. Nun hat auch die Deutsche Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter (DAGNÄ) in einer Stellungnahme gefordert, Selbsttests zu HIV und weiteren sexuell übertragbaren Krankheiten (STI) einzuführen.
Bislang dürfen nur Arztpraxen, Gesundheitsämter und Beratungsstellen Patienten auf HIV und STI testen. Das Ergebnis wird dem Patienten dabei stets persönlich mitgeteilt, auch um ihn direkt psychologisch betreuen zu können. Dieses Verfahren erreicht jedoch DAGNÄ zufolge eine große Zahl an möglicherweise infizierten Patienten nicht, sodass die Erkrankung erst sehr spät diagnostiziert werden kann.
Denn selbst wenn sie befürchten, sich mit einer STI angesteckt zu haben, nehmen Umfragen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zufolge nur etwa 58 Prozent der Befragten ärztlich-diagnostische und therapeutische Unterstützung in Anspruch. Durch eine nicht erfolgte Diagnose bestehe jedoch neben der gesundheitlichen Gefährdung für den Patienten auch eine relevante Übertragungsgefahr, heißt es in der Stellungnahme.
Um die Dunkelziffer der unerkannten und damit auch nicht therapierten HIV- und STI-Infektionen zu verringern, ist aus Sicht der Mediziner ein niedrigschwelliges Angebot in Form eines Selbsttest notwendig. Diese sollten dann in Apotheken oder bei ausgewiesenen Aids-Beratungsstellen abgegeben werden. HIV/STI-Selbsttests soll es rezeptfrei geben. Die Käufer müssten den rund 18 Euro teuren Test also aus eigener Tasche bezahlen.
Unerlässlich ist nach Auffassung der Ärzte eine qualifizierte fachliche Beratung. Die Anwender sollten etwa erfahren, wie der Test korrekt durchgeführt, wie sicher die Ergebnisse sind und welche Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten es gibt. Auch sollten sie den Hinweis bekommen, dass bei positivem Testergebnis eine Praxis mit HIV-/STI-Schwerpunkt die richtige Anlaufstelle ist. Diese Maßnahmen sollen Betroffene im Falle eines positiven Ergebnisses vor „unbedachten Schritten“ bewahren.
Die DAGNÄ fordert deshalb, die Medizinprodukte-Abgabeordnung (MPAV) und das Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu ändern, sodass HIV- und STI-Tests zur Eigenanwendung künftig an Privatpersonen abgegeben werden dürfen. So soll § 3 Abs. 4 MPAV, der besagt, dass In-vitro-Diagnostika nicht an Privatpersonen abgegeben werden dürfen, gestrichen werden. Zusätzlich müsse § 24 IfSG, der die Diagnostik sexuell übertragbarer Infektionen unter ärztliche Aufsicht stellt, abgeschafft werden.
Selbsttests für HIV/STI werden in anderen europäischen Ländern bereits erfolgreich eingesetzt. Befürchtungen, dass Patienten infolge der psychischen Belastung eines positiven Testergebnisses Suizid begehen, haben sich laut DAGNÄ dort nicht bestätigt.
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