Freie Apothekerschaft verzichtet

Importklausel-Affäre: Keine Klage gegen Altmaier

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Berlin -

Die Importquote für Apotheken sollte zwischenzeitlich ganz abgeschafft werden, wurde aber schließlich nur reformiert. Eine aktive und nicht besonders glückliche Rolle hat dabei Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gespielt. Der Verein „Freie Apothekerschaft“ wollte Altmaier deswegen sogar verklagen. Doch nach anwaltlicher Beratung mussten Reinhard Rokitta und seine Mitstreiter einsehen, dass das Unterfangen aussichtlos wäre.

Rückblick: Im November 2018 hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem die Importklausel eingeschränkt werden sollte, Mitte Januar wollte Minister Jens Spahn die Klausel dann in einem überarbeiteten Gesetzentwurf sogar komplett abschaffen. Kurz zuvor hatte auch der Bundesrat die Regierung aufgefordert, die Importpflicht aufzugeben. Einzig das Saarland stimmte dagegen. Dort ist Kohlpharma mit mehr als 600 Millionen Euro Umsatz und 800 Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber, der Firmensitz Merzig liegt im Wahlkreis von Altmaier.

Und laut internen E-Mails und Vorlagen aus dem Wirtschaftsministerium (BMWi), die WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes erlangt haben, hat sich Altmaiers Ministerium seit November 2018 massiv für den Erhalt der Importe eingesetzt. Am 8. Januar 2019 hält das BMWi in einem Vermerk zu einer Abteilungsleitersitzung noch einmal fest: „Position BMWi: Minister-Vorbehalt („Kohlpharma“)“. Spahn und Altmaier verständigten sich wenige Tage später darauf, die Importregelung nicht abzuschaffen, sondern entsprechend dem neuen Rahmenvertrag anzupassen.

Die Freie Apothekerschaft witterte Amtsmissbrauch und polterte in den sozialen Medien. „Wir fordern die Amtsenthebung von Altmaier und Spahn!“ Tatsächlich wurde ein Anwalt beauftragt, der klären sollte, ob eine Klage gegen einen Bundesminister erhoben werden kann und welchen persönlichen Vorwurf man Minister Altmaier machen könnte. Oder anders: „Welcher Klageanspruch sollte Gegenstand eines etwaigen Rechtsstreits sein?“

Doch der angefragte Anwalt hat Rokitta zufolge schnell abgewinkt: Minister könnten nur für persönliches Fehlverhalten in Anspruch genommen werden – wenn etwa bewiesen wäre, „dass er sich zu einem bestimmten Verhalten durch Einflussnahme eines Wirtschaftsunternehmens aufgrund von persönlichen Vorteilen hat bestimmen lassen“. Wenn er sich also nachweislich hätte bestechen lassen. Ob es dafür hinreichende Verdachtsmomente gebe, vermöge er nicht zu beurteilen, schrieb der Anwalt.

Anderenfalls könnte nur das Ministerium als Behörde in Anspruch genommen werden. Dazu müsste es aber eine Anspruchsgrundlage und einen konkreten Klageanspruch geben. „Es gibt sicher keinen Anspruch eines einzelnen Klägers (oder eines Verbandes) darauf, eine bestimmte politische Entscheidung oder ein bestimmtes Gesetzesvorhaben zu vollziehen“, so der Anwalt.

Eine Untätigkeit oder fehlerhafte Tätigkeit eines Ministeriums oder Ministers sei nur auf der politischen Ebene angreifbar, etwa im Wege einer Klage einer Bundestagsfraktion oder eines anderen Verfassungsorgans. Überprüfbar sei politischen Handeln auch im Wege der Durchführung eines Untersuchungsausschusses. Minister und Abgeordnete könnten wegen ihrer Immunität persönlich nur eingeschränkt bis gar nicht in Anspruch genommen werden – nicht einmal strafrechtlich. Die Immunität müsse erst durch den Bundestag aufgehoben werden.

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