Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will die Überwachung der Impfberatung verschärfen. „Im Sommer soll eine gesetzliche Regelung in Kraft treten, wonach Kitas an die Gesundheitsämter melden müssen, wenn Eltern die Impfberatung verweigern. In Fällen „hartnäckiger Verweigerung“ können als Konsequenz dann auch Bußgelder verhängt werden.
Das Bundesgesundheitsministerium teilte auf Nachfrage mit: „Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten, der derzeit im Bundestag beraten wird, sollen nun die Kitas verpflichtet werden, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen, wenn die Eltern den erforderlichen Nachweis nicht vorgelegt haben. Damit erhalten die Gesundheitsämter die nötige Handhabe, auf die Eltern zuzugehen und sie zur Beratung zu laden. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im Sommer vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet und tritt wenige Wochen darauf in Kraft.“
Mit dem 2015 geschaffenen Präventionsgesetz wurden zahlreiche Regelungen getroffen, die den Impfschutz verbessern und Impflücken schließen helfen sollen. Dazu gehören unter anderem die Impfberatung bei allen Gesundheits-Routineuntersuchungen für Kinder und Erwachsene, die verpflichtende Impfberatung vor dem Kita-Eintritt und die Möglichkeit eines Ausschlusses von ungeimpften Kindern und Jugendlichen vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung beim Ausbruch einer Krankheit.
Auch die Möglichkeit, ungeimpfte Bewerber in Gesundheitseinrichtungen abzulehnen oder ungeimpftes Gesundheitspersonal zu versetzen, um Patienten zu schützen, ist im Präventionsgesetz festgelegt. Es enthält allerdings keine Verpflichtung der Kita, das Gesundheitsamt über säumige Eltern zu informieren, diese „Lücke“ soll nun geschlossen werden. „Wir werden die Wirkung dieser Maßnahmen sehr genau beobachten, denn die Impflücken sind noch immer zu groß“, so die Ministeriumssprecherin.
Bundesgesundheitsminister Gröhe warnte kürzlich anlässlich der Europäischen Impfwoche: „Impfungen gehören zu den wirksamsten Mitteln, um gefährlichen Infektionskrankheiten vorzubeugen und unsere Gesundheit und die unserer Mitmenschen zu schützen. Die aktuellen Zahlen und die Masernausbrüche zeigen, dass wir immer noch zu große Impflücken haben. Deshalb haben wir die Regelungen zum Impfschutz deutlich gestärkt. Egal ob jung oder alt – in jeder Lebensphase sollen Gesundheitsuntersuchungen beim Arzt genutzt werden, den eigenen Impfschutz zu überprüfen. Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung der Ärzteschaft, Schulen, Kitas, der Betriebe und natürlich auch der Familien, damit Masern in Deutschland der Vergangenheit angehören. Denn alle tragen gemeinsam Verantwortung dafür, die Masern auszurotten.“
Bei Schulanfängern des Jahres 2015 sind im Bundesdurchschnitt laut Auskunft des BMG die Impfquoten einiger Impfungen im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen. Teilweise sind sie jedoch auch leicht rückläufig. Bei Masern sind die Impfquoten in der Tendenz steigend, im Vergleich zum Vorjahr jedoch unverändert. Die Masernimpfung erfolgt häufig zu spät. Nur 73,7 Prozent des Geburtsjahrgangs 2013 waren am Ende ihres zweiten Lebensjahres gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zweimal gegen Masern geimpft.
Gestiegen sind die Impfquoten bei Windpocken, Meningokokken und Pneumokokken, hier setzt sich der positive Trend der vergangenen Jahre fort. Leicht gesunken sind sie für Tetanus, Diphtherie, Hämophilus influenzae, Polio und Hepatitis B. Die Impfquoten für Masern, Mumps und Röteln sind unverändert. Im Bundesschnitt hatten im Jahr 2015 nur 92,8 Prozent der Schulanfänger die maßgebliche zweite Masern-Impfung erhalten, genauso viele wie 2014. Die für die Elimination der Masern erforderliche Impfquote von 95 Prozent für zwei Impfungen, die als Indikator für eine ausreichende Bevölkerungsimmunität dient, wird unter Schulanfängern bislang nur in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erreicht.
Die großen Impflücken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen tragen entscheidend dazu bei, dass eingetragene Masernviren immer wieder zu vielen Krankheitsfällen führen können. Im laufenden Jahr wurden mit 410 Fällen bereits mehr Masern-Erkrankungen als im Jahr 2016 (325 Fälle) registriert. Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt daher die Masern-Impfung allen nach 1970 geborenen Erwachsenen, die in der Kindheit nicht oder nur einmal geimpft wurden, oder bei denen der Masern-Impfstatus unklar ist.
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