Impfstoffversorgung

LAV: Die „A-Karte“ der Apotheker Benjamin Rohrer, 15.04.2013 15:36 Uhr

Der LAV Baden-Württemberg wehrt sich gegen die Retax-Drohung der AOK. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) ist erzürnt über den Brief der AOK an die Apotheken des Landes. Kassenchef Dr. Christopher Hermann hatte die Apotheker am Freitagnachmittag per Fax aufgefordert, nur rabattierte Impfstoffe abzugeben und sich an die Abmachung zwischen der Kasse und den Ärzten zu halten. Der LAV hat nun reagiert: Der Verband will juristisch gegen den Plan der Kasse vorgehen, eine Liste von kooperierenden Apotheken zu erstellen.

Seit Anfang des Jahres gilt die Vereinbarung zwischen der AOK und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), derzufolge die Mediziner lediglich „Impfstoff gegen ...“ auf ihre Verordnung schreiben sollen. Der Apotheker soll dann den rabattierten Impfstoff heraussuchen.

Weil die Apotheker gegen die Vereinbarung geklagt hatten und viele Pharmazeuten sich nicht daran hielten, hat die AOK die Apotheker direkt angeschrieben. Eine Liste mit den kooperationswilligen Apothekern wolle man an die Ärzte reichen. Und: Wegen der Abgabe nicht rabattierter Impfstoffe könnten die Pharmazeuten retaxiert werden, droht Hermann.

Der LAV hat eine klare Meinung zum Vorgehen der AOK: „Wer Freitagnachmittag um 17 Uhr ein Fax an alle Apotheken schickt muss es wichtig – oder ein besonders schlechtes Gewissen – haben.“

Mit einer Vielzahl von Fragen will der Verband seinen Mitgliedern den Rücken stärken, auch wenn sie sich nicht an die Vorgaben der Kasse halten. „Möchten Sie für Verordnungen in Anspruch genommen werden, die nicht dem geltenden Recht entsprechen?“ Oder: „Möchten Sie unter Verzicht auf die softwaretechnische Umsetzbarkeit künftig Rabattverträge anhand von Postern […] umsetzen?“

Der Verband sieht es zudem kritisch, dass die Ärzte seit September 2012 für das Impfen 6 Prozent mehr Honorar bekommen. „Wenn Sie auch das Gefühl haben, dass Apotheker […] im wahrsten Sinne des Wortes die „A“-Karte haben, dann verstehen Sie nunmehr, weshalb sich der LAV gegen dieses konspirative Zusammenwirken von AOK sowie der KV gerichtlich zur Wehr setzt.“

Aus Sicht des LAV ist die Veröffentlichung einer Apothekenliste zudem illegal. Die Ärzte dürften nicht an bestimmte Apotheken verweisen. Ein Versuch der KV, eine solche Liste zu erstellen, sei bereits gescheitert. Nach einem Hinweis des LAV habe die KV von diesem Vorhaben Abstand genommen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet.

Man habe der AOK zudem vier Gesprächstermine angeboten – die AOK habe nicht einmal auf die Anfragen geantwortet. Der Verband weist seine Mitglieder daher darauf hin, dass es keinen Grund gebe, sich auf eine solche Liste der AOK einzutragen. „Wir werden juristisch gegen die beabsichtigte Veröffentlichung einer solchen Liste vorgehen!“