Koalition will Exklusivverträge verbieten Alexander Müller, 15.05.2014 14:39 Uhr
Die Große Koalition will auf die wiederholt auftretenden Lieferengpässe bei Impfstoffen reagieren und exklusive Rabattverträge künftig verbieten. Die Fraktionen von Union und SPD wollen die Kassen zwingen, Verträge „mit mindestens zwei pharmazeutischen Unternehmern innerhalb eines Versorgungsgebietes zu schließen“, heißt es in einem Änderungsantrag zum GKV-Finanzstrukturgesetz (GKV-FQWG).
Mit der Regelung werde verhindert, „dass bei Engpässen einzelner pharmazeutischer Unternehmer generelle Versorgungsschwierigkeiten der Bevölkerung auftreten“, heißt es zur Begründung. Denn mit mindestens einem weiteren Hersteller sei die Versorgung der Versicherten dann vereinbart.
Es sei davon auszugehen, „dass Lieferengpässe nur teil- oder zeitweise auftreten und für diese Fälle andere Vertragsunternehmer die Versorgung übernehmen können“, schreiben Union und SPD weiter. Damit werde „die rechtzeitige und bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten mit Impfstoffen besser gewährleistet“.
Geregelt werden Impfstoffe für Standardschutzimpfungen. Die Koalitionäre betonen, dass die Versorgung zwar auch heute schon sicherzustellen sei und bei Lieferengpässen die Exklusivität der Vertragsimpfstoffe entfalle. Durch die neue Verpflichtung der Krankenkassen, mit mehreren Herstellern Verträge zu schließen, könne jedoch auch bei Lieferengpässen „eine Versorgung ohne vertragliche Grundlage vermieden werden“, heißt es in der Begründung.
Union und SPD hatten einen entsprechenden Vorstoß schon im Koalitionsvertrag angekündigt: „Beim Abschluss von Rabattverträgen müssen die Vertragspartner die Versorgungssicherheit gewährleisten, indem sie Maßnahmen gegen Lieferengpässe vereinbaren. Dies gilt insbesondere für Impfstoffe“, heißt es im Kapitel Arzneimittel. Diese „Maßnahmen“ konkretisiert die Koalition jetzt selbst.
Weil die Regierungsfraktionen den Antrag einbringen, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu der vorgesehenen Änderung des Sozialgesetzbuchs kommen. Zu dem Gesetz gibt es am kommenden Mittwoch eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags.
Das Thema Impfstoff beschäftigt die Fachkreise seit längerem. Apotheker, Ärzte und Hersteller hatten sich wiederholt für eine Abschaffung der Exklusivverträge für Impfstoffe ausgesprochen. Vor etwas mehr als einem Jahr hatten die Fraktionen von Union und FDP das Ministerium gebeten, eine Neuregelung zu prüfen. Mit der AMG-Novelle waren die Kassen zu Vertragsklauseln verpflichtet worden, dass bei Engpässen andere Impfstoffe verordnet werden können.
Zentraler Punkt im GKV-FQWG ist die Anpassung der Krankenkassenbeiträge: Der Sonderbeitrag der Arbeitnehmer von derzeit 0,9 Prozent des Einkommens wird gestrichen. Dafür dürfen die Kassen ab 2015 unbegrenzte prozentuale Zusatzbeiträge erheben. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent eingefroren.