Die Krankenkassen wehren sich gegen das von der Koalition geplante Verbot exklusiver Rabattverträge zu Impfstoffen. Die Neuregelung ziele auf die Sicherung der Versorgung bei Versorgungsengpässen. „Lieferengpässe bei Impfstoffen kommen gelegentlich vor. Hierfür werden regelmäßig die Rabattverträge der Krankenkassen verantwortlich gemacht, was jedoch nicht den Tatsachen entspricht“, so der GKV-Spitzenverband in seiner Stellungnahme zum GKV-Finanzstrukturgesetz (FQWG).
Die aktuell diskutierten Engpässe betrafen demnach Impfstoffe, für die lediglich in einem Bundesland Rabattverträge vorlagen. Auch die Lieferunfähigkeit von Novartis in der vergangenen Grippesaison sei „rein produktionstechnisch begründet“ gewesen, so der GKV-Spitzenverband.
Die schwarz-gelbe Regierung habe zudem bereits im Sommer festgelegt, dass in den Verträgen eine Absicherung der Versorgung verpflichtend vorgeschrieben werde. „Die aktuell geschlossenen Verträge berücksichtigen diese Sachverhalte“, heißt es in der Stellungnahme weiter.
Ohnehin sei die vorgesehene Regelung nicht für alle Impfstoffe umsetzbar, da nicht immer zwei Hersteller am Markt seien. Der 6-fach Impfstoff im Kindesalter werde beispielsweise nur von einem Unternehmen angeboten.
Die von der Koalition geplante Regelung unterbinde außerdem einen Preiswettbewerb bei den Herstellern, so die Krankenkassen. Der GKV-Spitzenverband sieht „erhebliche vergaberechtliche Bedenken“ beim verpflichtenden Abschluss von Verträgen mit mindestens zwei Unternehmen.
Mit ihrer Kritik stehen die Kassen bislang alleine da: Ärzte und Pharmaunternehmen fordern ein generelles Verbot von Exklusivverträgen bei Impfstoffen.Die ABDA will sogar ganz allgemein Verträge mit einem einzigen Hersteller untersagen – also auch bei Generika.
Zum GKV-FQWG gibt es morgen eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Mit der Reform will die Große Koalition unter anderem das System der Zusatzbeiträge der Krankenkassen umstellen.
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