Die Krankenkassen müssen bei Rabattverträgen über Impfstoffe künftig die Versorgung sicherstellen. Mit der AMG-Novelle hat die schwarz-gelbe Bundesregierung den Kassen aufgetragen, entsprechende Klauseln in die Verträge aufzunehmen. Der Bundestag hat dem Gesetz heute in 2. und 3. Lesung zugestimmt.
Damit die Versorgung mit Impfstoffen müsse auch bei Lieferschwierigkeiten gesichert sein, begründet die Koalition ihre Gesetzesinitiative. Die Kassen müssten vertraglich festlegen, dass bei Engpässen andere Impfstoffe verordnet werden können.
Die Kassen sollen mit den Herstellern insbesondere Informationspflichten über den Produktionsfortschritt sowie feste Liefertermine für die Verfügbarkeit in Apotheken vereinbaren.
Im vergangenen Jahr war es bei mehreren Ausschreibungen zu Grippeimpfstoffen wiederholt zu Lieferengpässen gekommen. In solchen Fällen müssen laut der Gesetzesänderung künftig die Impfstoffe anderer Hersteller zu Lasten der Kasse abgegeben werden können.
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