Impfstoff: Keine Bestellung ohne Arzt-Auftrag Alexandra Negt, 06.04.2021 10:19 Uhr
Die Abda hat den Leitfaden „Lieferung Covid-19-Impfstoffe an die niedergelassenen Vertragsärzte“ überarbeitet und neue Regelungen zur Rücknahme mit aufgenommen. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass Apotheken nicht einfach wild bestellen und stornieren können. Jeder ausgelösten Bestellung muss eine Anforderung vom Arzt zugrunde liegen.
Unter dem Punkt „Weitergabe der Bestellungen an den Großhandel“ macht die Abda deutlich, dass sogenannte Leerbestellungen nicht erlaubt sind. Das heißt, ohne Anforderung des Arztes kann die Apotheke keine Ware über den Großhandel bestellen. Sollten Apotheken dennoch ohne Anforderung eines Arztes Impfstoff beim Großhandel ordern, so kann dieser nicht storniert werden.
Die Praxen bestellen pro Arzt. Dies ist vor allem für Gemeinschaftspraxen wichtig. Die Apotheken müssen bei der Weiterleitung an den Großhandel beachten, dass jede Verordnung eines Vertragsarztes eine separate Bestellung erhält. Weitere Positionen sollen nicht enthalten sein. Beliefert die Apotheke mehr als eine Praxis, so sind mehrere Bestellungen auszulösen – Sammelbestellungen sollen vermieden werden.
Impfstoff, bei dem es während des Transports zu Temperaturabweichungen gekommen ist, wird der Apotheke nicht ausgehändigt. Gleiches gilt für Vials, die auf dem Weg vom Großhandel zur Apotheke beschädigt werden. Der Großhandel markiert und sperrt die betroffenen Kartons. Wichtig für die Apotheke: Die Lieferzeit bis zur Praxis muss in den 12 Stunden, die das Vakzin insgesamt transportiert werden darf, enthalten sein.