Die Apotheken gehen derzeit in Vorleistung – beim Betrieb von Teststellen, aber auch bei der Auslieferung von Impfstoffen. Die Abda ist die angekündigte Anweisung, wie die Apotheken die Rezepte bedrucken sollen, bislang schuldig geblieben. Bei den Verbänden gibt es Unmut.
Mittlerweile wurden knapp 3 Millionen Dosen über Großhandel und Apotheken an die Arztpraxen ausgeliefert. In der kommenden Woche sollen es erneut 1,2 Millionen Dosen werden – und ab Mai soll die Anzahl deutlich steigen. Denn bis Sommer, so die Hoffnung, sollen in Impfzentren und Praxen möglichst alle Deutschen geimpft werden können.
Zwar müssen die Apotheken den Impfstoff nicht ankaufen, weil der Bund der Eigentümer bleibt. Doch viele Kolleg:innen würden die Logistikpauschale von 6,58 Euro netto pro Durchstechflasche gerne zeitnah abrechnen. Denn die Apotheken haben nicht nur Aufwand, sondern teilweise auch in geeignete Behältnisse investiert. Vor allem aber stellt der Großhandel seinerseits bereits die Kosten für das Zubehör in Rechnung, die über die Apotheken eingezogen werden.
Ende vergangener Woche hatten mehrere Apothekerverbände ihre Mitglieder aufgefordert, mit der Bedruckung der Rezepte noch zu warten, da erst in dieser Woche die erforderlichen Daten im Artikelstamm hinterlegt würden. Seitens der Abda sei man darüber informiert worden, dass noch weitere Hinweise zum Abrechnungsprozedere übermittelt würden.
Bei den Apothekerverbänden macht sich nun Unmut breit. Die Abda habe bis spätestens zum gestrigen Montag eine Klärung zugesagt, doch die sei noch immer nicht erfolgt. „Es ist eigentlich eine Frechheit. Wir reißen uns hier die Beine aus und wissen immer noch nicht, wie wir abrechnen sollen. Dafür würde kein Arzt eine Spritze aufziehen“, schimpft ein Verbandschef.
In einer früheren Darstellung war die Abrechnung wie folgt skizziert worden: Die Ärzt:innen verordnen die Impfstoffe auf einem normalen Kassenrezept – zunächst generisch („Covid-19-Impfstoffdosen plus erforderliches Impfzubehör“), aber dieser Woche unter Angabe des gewünschten Impfstoffs. Als Kostenträger müssen die Praxen „Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)“ eintragen, die IK-Nummer ist 100038825. Offenbar ist das nicht in jeder Apotheken-EDV auswählbar.
Die Rezepte werden in der Apotheke mit der Impfstoff-spezifischen PZN bedruckt: 17377588 für Comirnaty von Biontech, PZN 17377625 für Vaxzevria von AstraZeneca. Beide PZN sind mit 0,00 Euro in der Software hinterlegt. Somit muss der Betrag manuell pro Vial angepasst werden.
Um die Abwicklung für das BAS zu erleichtern, rechnen die Apotheken aber auch die Vergütung für den liefernden Großhandel mit ab. Dieser erhält 9,65 Euro netto je Durchstechflasche, bei Biontech – da tiefkühlpflichtig – sind es 11,55 Euro netto. Für das Impfbesteck und -zubehör werden je abgegebener Durchstechflasche 1,65 Euro netto zusätzlich in Rechnung gestellt. Ab dem 10. Mai sinkt die Großhandelsvergütung pro Durchstechflasche dann pauschal auf 6,55 Euro netto.
Diese Beträge müssen mit der Menge der abgegebenen Vials je Impfstoff multipliziert werden. Daraus ergibt sich später auch der Betrag, den die Apotheke an den Großhandel abführen muss. Aufgrund des Gesamtbetrags auf dem Rezept bei unterschiedlichen Beträgen je nach Impfstoff ist der Abgleich mit der Großhandelsrechnung zwar etwas aufwändig, nachvollziehbar ist die Abrechnung aber anhand der PZN.
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