Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sieht eine mögliche Abfrage des Impfstatus von Beschäftigten durch Arbeitgeber skeptisch, lehnt sie aber nicht grundsätzlich ab. Die Frage sei, auf welcher Rechtsgrundlage eine solche Regelung umgesetzt werden könnte, sagte der SPD-Politiker am Dienstag im rbb-Inforadio. Der Arbeitsschutz gebe das wegen der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten nicht her. „Aber, wenn Jens Spahn einen konkreten Gesetzesvorschlag für das Infektionsschutzgesetz macht, dann kann ich mir das angucken.”
Heil verwies auf Arbeitnehmerrechte bei der informationellen Selbstbestimmung. Bei Gesundheitsdaten müsse man das zu Ende denken. „Deshalb: Wenn es einen konkreten Vorschlag gibt, werden wir uns das ansehen, ob ein Dammbruch da ist oder nicht. Wenn's hilft, ja.” Er warte nun zunächst ab, ob Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) „nur einen Spruch in einer Talk-Show gemacht hat, oder ob der Kollege einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag hat.”
Spahn hatte in der ARD-Sendung „Hart aber fair” zum Thema Impfstatusabfrage gesagt, er sei gerade hin- und hergerissen, ob man das Gesetz ändern solle, damit Arbeitgeber zumindest für die nächsten sechs Monate fragen dürften. Er tendiere in der Frage „zunehmend zu ja”. Spahn argumentierte: „Wenn alle im Großraumbüro geimpft sind, kann ich damit anders umgehen, als wenn da 50 Prozent nicht geimpft sind.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat sich strikt dagegen ausgesprochen, dass Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen. Die Forderung danach sei ein „No-Go”, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel am Dienstag in Berlin. „Die Information, ob jemand geimpft ist, unterliegt wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten dem Datenschutz, sie hat Arbeitgeber nicht zu interessieren.“
Piel nannte die Forderung einen „unlauteren Versuch”, die Verantwortung für den Arbeitsschutz auf die Beschäftigten abzuwälzen. Vorrang hätten technische und organisatorische Maßnahmen, wie das Ermöglichen von Homeoffice. Impfen sei kein Instrument des Arbeitsschutzes und könne diesen auch nicht ersetzen. Piel verwies darauf, dass auch Geimpfte das Corona-Virus übertragen könnten. „Insoweit greift die Forderung zum Offenlegen des Impfstatus in doppelter Hinsicht zu kurz.”
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